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| Die Bild- und Abbildungsrechte für Archivgut liegen beim Staatsarchiv Schwyz. Sowohl digitale wie analoge Reprographien sind ausschliesslich für die private Nutzung der Benutzerin oder des Benutzers bestimmt. Über die Wiedergabe an Drittpersonen, insbesondere für die Verwendungin einer Publikation, ist das Staatsarchiv Schwyz zu orientieren. Ein Belegexemplar ist dem Staatsarchiv Schwyz unaufgefordert abzugeben. Für die Benutzung und Weiterverwendung von Reprographien aus den Deposita liegen besondere Bestimmungen vor. |
Öffnungszeiten des Staatsarchivs während der Festtage
Das Staatsarchiv Schwyz bleibt vom 27. bis zum 30. Dezember 2011 geschlossen. Die Dienstleistungen für die Forscherinnen und Forscher stehen ab dem 2. Januar 2012 wieder zur Verfügung.
Öffnungszeiten im Bundesbriefmuseum während der Festtage
Das Bundesbriefmuseum Schwyz bleibt vom 24. bis 26. Dezember 2011, am 31. Dezember 2011 sowie am 1. und 2. Januar 2012 geschlossen.