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Kanton Schwyz - Behörden - Staatskanzlei, Departemente - Finanzdepartement - Pensionskasse des Kantons Schwyz - Pensionskasse

Pensionskasse des Kantons Schwyz

Organisation

Die «Pensionskasse des Kantons Schwyz» (abgekürzt Pensionskasse bzw. PKS) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Schwyz mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Schwyz.

Die Pensionskasse versichert ihre Mitglieder und deren Hinterlassenen nach Massgabe der kantonsrätlichen Verordnung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Als registrierte Vorsorgeeinrichtung betreibt sie die umhüllende obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge gemäss BVG.

Organe der Pensionskasse sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsstelle. Der Verwaltungsrat als oberstes Organ der Pensionskasse ist paritätisch aus je sechs Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt. Er bestimmt aus seinem Kreis je zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, die den Verwaltungsratsausschuss bilden. Die Geschäftsstelle ist gemäss kantonsrätlicher Verordnung der Schwyzer Kantonalbank übertragen. Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse ist obligatorisch für das Personal des Kantons Schwyz in Verwaltung, Anstalten und Gerichten, für das Personal der Schwyzer Kantonalbank, die Lehrpersonen an der Volksschule, die Mitglieder des Regierungsrates, die Richter der kantonalen Gerichte sowie für den Staatsanwalt und dessen Vertreter. Bezirke und Gemeinden sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Institutionen, die sich in den Dienst einer vom Kanton Schwyz durchzuführenden oder zu fördernden Aufgabe stellen, können ihr gesamtes Personal und die Behördenmitglieder bei der Pensionskasse freiwillig versichern. Per 31. Dezember 2009 waren bei der Pensionskasse insgesamt 60 selbstständige juristische Personen als Arbeitgeber angeschlossen.   

Kontakte

Herrengasse 13
Postfach 263
6431 Schwyz
Telefon 058 800 26 00
Telefax 058 800 26 01

 Weitere Kontakte (Auszug Staatskalender)