Finanzkontrolle
Organisation
Die Finanzkontrolle prüft die Finanzen der kantonalen Verwaltung. Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach anerkannten Revisionsgrundsätzen selbständig und unabhängig aus. Sie ist zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit dem Finanzdepartement nur administrativ unterstellt.
Die Finanzkontrolle steht in ihrer Eigenschaft als Fachorgan der Finanzaufsicht dem Kantonsrat bei der Ausübung seiner Oberaufsicht über die Verwaltung sowie dem Regierungsrat und dem Finanzdepartement für die laufende Verwaltungskontrolle zur Verfügung.
Die Aufsicht der Finanzkontrolle erstreckt sich auf die gesamte kantonale Verwaltung, die Anstalten und die Verwaltung der Rechtspflege soweit keine abweichenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Die Finanzkontrolle kann auch zur Prüfung von Einrichtungen und Unternehmungen eingesetzt werden, denen der Kanton öffentliche Aufgaben übertragen oder Finanzhilfe gewährt hat.
Aufgaben
- Die Prüfung der Finanzen nach anerkannten Revisionsgrundsätzen
- Fachorgan der Finanzaufsicht für den Kantonsrat bei dessen Ausübung der Oberaufsicht über die Verwaltung und den Regierungsrat
Kontakte
Postfach 6233
Telefon 041 819 24 08
E-Mail: Finanzkontrolle
Standort
Weitere Kontakte (Auszug Staatskalender)