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Übersicht juristische Personen

 Als juristische Personen werden besteuert:

  • die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und die Genossenschaften;
  • die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen.

Den übrigen juristischen Personen gleichgestellt sind die Anlagefonds mit direktem Grundbesitz im Sinne des Bundesgesetzes über die Anlagefonds. Ausländische juristische Personen sowie gemäss § 10 Abs. 2 steuerpflichtige ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden den inländischen juristischen Personen gleichgestellt, denen sie rechtlich oder tatsächlich am ähnlichsten sind.

Einen ersten Überblick über die Besteuerung juristischer Personen erhalten Sie in folgenden Links:  

Besteuerung der juristischen Personen im Kanton Schwyz 

Der proportionale Gewinnsteuersatz für die kantonalen Steuern von juristischen Personen beträgt 2.25 % (einfache Steuer). Die Gewinnsteuer wird an die Minimalsteuer (ehemalige Kapitalsteuer) angerechnet. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gelten spezielle Freigrenzen bzw. Abzüge. Detaillierte Informationen und Berechnungsbeispiele sind ersichtlich unter: Steuerberechnung / Besteuerung juristischer Personen (Kanton). Die Steuerfusstabellen der Gemeinden und der Steuerkalkulator können im Register Steuerberechnung aufgerufen werden.