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Kanton Schwyz - Behörden - Staatskanzlei, Departemente - Finanzdepartement - Steuerverwaltung - Privatpersonen - Natürliche Personen - Steuerberechnung - Besteuerung nat. Personen - Besteuerung - Besteuerung natürlicher Personen (Kanton)

Besteuerung natürlicher Personen (Kanton)

Steuerhoheit:

 

Kanton, Bezirke und Gemeinden

Steuerbezug:

 

Gemeinde- und Bezirkskassierämter
Ort der Besteuerung:

 

Wohnsitz als Regel
Art der Besteuerung:
  • Progressive Besteuerung vom Einkommen.
    Für steuerbare Einkommen über CHF 225'800.-- beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 3.65 %.
    Für gemeinsam steuerpflichtige Ehepaare wird der Steuersatz ermittelt, indem das steuerbare Einkommen durch den Divisor 1.9 geteilt wird.
  • Proportionale Vermögenssteuer von 0.5 Promille des steuerbaren Vermögens.

Besonderheiten:

 

Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern
Steuererleichterungen:

Diese werden vom Regierungsrat im Rahmen des Konkordates der schweizerischen Kantone von Fall zu Fall gewährt.
Doppelbesteuerungsabkommen bleiben vorbehalten.