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Kanton Schwyz -
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Besteuerung natürlicher Personen (Kanton)
| Steuerhoheit: | Kanton, Bezirke und Gemeinden |
| Steuerbezug: | Gemeinde- und Bezirkskassierämter |
| Ort der Besteuerung: | Wohnsitz als Regel |
| Art der Besteuerung: | - Progressive Besteuerung vom Einkommen.
Für steuerbare Einkommen über CHF 225'800.-- beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 3.65 %. Für gemeinsam steuerpflichtige Ehepaare wird der Steuersatz ermittelt, indem das steuerbare Einkommen durch den Divisor 1.9 geteilt wird. - Proportionale Vermögenssteuer von 0.5 Promille des steuerbaren Vermögens.
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| Besonderheiten: | Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern |
| Steuererleichterungen: | Diese werden vom Regierungsrat im Rahmen des Konkordates der schweizerischen Kantone von Fall zu Fall gewährt. Doppelbesteuerungsabkommen bleiben vorbehalten. |