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ICT-Lehrplan

Einsatz von Notebooks im UnterrichtSeit dem Schuljahr 2008/2009 ist der ICT-Lehrplan („ICT an der Volksschule“, vgl. ICT-Lehrplan  [PDF, 329 KB]) in Kraft.
Dieser definiert nicht nur die Lernziele im Fach und Wahlfach "Informatik" auf der Sekundarstufe I, sondern macht auch Vorgaben für den Einsatz von Computern und Internet im Unterricht auf der Primar- und Sekundarstufe I. Die ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien) sollen als Werkzeug und Hilfsmittel zur Unterstützung von Lernprozessen, zur Gestaltung von kreativen und konstruktiven Arbeiten, zur Informationssuche und zur Kommunikation und Kooperation im Unterricht genutzt werden. Zugleich sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit den neuen Medien auch im medienpädagogischen Sinne auseinandersetzen, um eine umfassende Medienkompetenz aufzubauen.

Integrierter ICT-Einsatz in allen Fächern (Primar- und Sekundarstufe I)

Auf der Primarstufe sollen Computer im integrierten Sinne als Lernhilfen und als Werkzeuge für eigene Arbeiten im Unterricht eingesetzt werden. Primarschülerinnen und -schüler sollen noch nicht gezielt in der Bedienung von Programmen geschult werden, sondern mit Hilfe des Computers ihre Lernziele in den verschiedenen Fächern besser erreichen.
Wenngleich der Computer mehr ein Lern-, Übungs- und Kommunikationsinstrument als ein Unterrichtsgegenstand ist, so sollen sich die Schülerinnen und Schüler doch auch im Rahmen des „Mensch und Umwelt“- oder des Deutsch-Unterrichts mit den grundlegenden Begriffen rund um den Computer und mit medienpädagogischen Fragen auseinandersetzen, wie dies bereits heute in den entsprechenden Lehrplänen gefordert wird.

Auf der Sekundarstufe I sollen die Schülerinnen und Schüler die erlernten ICT-Fähigkeiten in (fast) allen Fächern anwenden und umsetzen können, z.B. Texte im Deutsch mit einem Textverarbeitungsprogramm erfassen und gestalten, in der Mathematik mit einem Tabellenkalkulationsprogramm Zahlen berechnen und darstellen, in den Fremdsprachen mit Vokabeltrainer-Lernprogrammen die Wörter üben und Texte übersetzen, gezielt zu einem Thema im Internet recherchieren und die gefundenen Texte zu einem Vortrag inkl. Präsentation weiterverarbeiten usw.

Das Fach "Informatik" (Sekundarstufe I)

Auf der Sekundarstufe I werden im Fach "Informatik" das Zehnfinger-Tastaturschreiben (7. Klasse) und versch. ICT-Anwendungskompetenzen (wie z.B. Textverarbeitung) systematisch vermittelt werden. Diese Kompetenzen müssen aber unbedingt in den anderen Fächern angewandt und vertieft werden. Die Vermittlung und das Einüben von informationstechnischen Kompetenzen darf sich nicht auf den Informatikunterricht beschränken.
Neben technischen Fähigkeiten gilt es, die Medienkompetenz der Jugendlichen in einem umfassenderen Sinne zu fördern, indem sich die Jugendlichen mit verschiedenen Fragen zur Nutzung und Wirkung der Informations- und Kommunikationstechnologien auseinandersetzen. Sie sollen beispielsweise Möglichkeiten kennen lernen, wie man Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen kann. Sie sollen den Stellenwert der ICT in der Arbeits- und Berufswelt wie auch verschiedene Auswirkungen der ICT auf unser Leben erkennen.

Tastaturschreiben

Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz hat Weisungen zum Fach Tastaturschreiben auf der Sekundarstufe I beschlossen. In der Volksschule soll das Tastaturschreiben so erarbeitet werden, dass alltägliche Anforderungen der Arbeit am Bildschirm flüssig, geläufig und fehlerfrei erledigt werden können. Diese Regelung gilt seit dem Schuljahr 2003/04 (vgl. Merkblatt zum Tastaturschreiben  [PDF, 50.0 KB])

Lernziel: Fehlerfreies Schreiben eines einfachten Textes im 10-Fingersystem

Folgender Standard wird am Ende der ersten Klasse der Sekundar- und Realschule (bzw. der Stammklassen A und B) erwartet und sollte von 75 % der Schülerinnen und Schüler erreicht werden:
Bei der Abschrift eines den Schülerinnen und Schülern unbekannten zusammenhängenden Textes sind innerhalb von 10 Minuten inkl. Korrektur und Ausdruck mindestens 500 Anschläge zu erreichen. Dabei sind maximal drei Fehler erlaubt, was einer Fehlerrate von maximal 0.6% entspricht.
Im Laufe der weiteren Schuljahre in der Sekundarstufe I ist auf eine korrekte Anwendung des Tastaturschreibens im übrigen Unterricht zu achten, womit eine allmähliche Temposteigerung und zusätzliche Sicherheit erreicht wird.

Für den Eintritt in eine kaufmänniche Lehre wird folgender Standard vorausgesetzt und geprüft:
Abschrift eines zusammenhängenden unbekannten Textes mit mindestens 1000 Anschlägen innerhalb 10 Minuten und mit maximal 6 Fehlern. Ziffern und gängige Satzzeichen sind eingeschlossen. Bei Nichtbestehen muss ein kostenpflichtiger Nachhilfekurs besucht werden.

Auf der Primarstufe läuft zurzeit im Kanton Schwyz ein Schulversuch mit 8 Klassen (4.-6. Klassen). In diesem dreijährigen Schulversuch, der vom Institut für Medien und Schule wissenschaftlich begleitet wird, soll die Frage geklärt werden, ob bereits Primarschülerinnen und -schüler das Tastaturschreiben eigenständig mit Lernprogrammen erlernen können (Ergebnisse werden im Sommer 2010 publiziert).

Rahmenbedingungen zum ICT-Lehrplan: ICT-Infrastruktur und ICT-Support

Gemäss dem Lehrplaneinführungskonzept (vgl. Konzept Lehrplaneinführung  [PDF, 718 KB]sind die Schulträger auch verpflichtet, die nötigen technischen und personellen Strukturen bereitzustellen und den Support zu organisieren, denn die Ergänzungen der Lehrpläne im Bereich ICT können nur dann im Unterricht umgesetzt werden, wenn bestimmte minimale Voraussetzungen an allen Schulen erfüllt sind. Der Kanton hat folgende Rahmenbedingungen vorgegeben:

  • Spätestens ab dem 3. Schuljahr stehen den Schülerinnen und Schülern mindestens zwei Computer zur Verfügung, sei dies im Klassenzimmer selbst oder in Computerecken und Medienplätzen in der Nähe des Schulzimmers. Zusätzlich oder alternativ dazu können auch Notebooks im Unterricht zum Einsatz kommen.
  • Die Lehrpersonen haben die Möglichkeit, das Internet im Unterricht zu nutzen, bestenfalls im Klassenzimmer selbst.
  • Jede Schule hat einen technischen Supporter, der für den First-Level Support zuständig ist. Diese Person wird entsprechend den Empfehlungen zum Support von Computern entlastet (vgl. Empfehlungen zum Support)
  • Jede Schule bestimmt zusätzlich eine pädagogisch-didaktische Betreuungsperson für den Einsatz von ICT im Unterricht.

Lehr- und Lernmittel zum ICT-Einsatz

Unterrichtsmaterial zum ICT-Lehrplan finden Sie auf dem Zentralschweizer Bildungsserver ZEBIS unter der lehrplanbasierten Navigation.
Hier finden Sie auch eine Reihe von empfohlenen Lernmittel.