Unternehmensgründung
Standortentscheide sind komplexe Prozesse, die umfangreiche Abklärungen erfordern. Für Beratung und Unterstützung vor, während und nach dem Gründungsvorgang steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Kantons Schwyz zur Verfügung. Für die eigentliche Gründung und für Spezialfragen können Sie mit einem eingespielten Team von internen und externen Spezialisten rechnen.
Rechtsformen Personengesellschaften
| Einzelunternehmen | |
|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Detailbestimmungen |
| Zweck | Betreiben eines kaufmännischen Gewerbes als alleiniger Inhaber |
| Wirtschaftliche Berechtigung | Inhaber |
| Gründer | 1 natürliche Person |
| Organe | Inhaber, Revisionsstelle fakultativ |
| Geschäftsführung | Durch den Inhaber und allfällige von ihm ernannte Personen, kein Nationalitätserfordernis |
| Vertretung | Durch den Inhaber und allfällig von ihm ernannte Personen, mindestens 1 Vertreter muss Wohnsitz in der Schweiz haben, kein Nationalitätserfordernis |
| Haftung | Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem Privatvermögen |
| Mindestkapital | Nicht vorgeschrieben |
| Kollektivgesellschaft | |
|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 552-593 |
| Zweck | Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe |
| Wirtschaftliche Berechtigung | Gesellschafter |
| Gründer | Mindestens 2 natürliche Personen |
| Organe | Gesellschafter, Revisionsstelle fakultativ |
| Geschäftsführung | Durch jeden Gesellschafter einzeln, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss anders geregelt, kein Nationalitätserfordernis |
| Vertretung | Mindestens 1 Gesellschafter mit Wohnsitz in der Schweiz muss zur Vertretung befugt sein, kein Nationalitätserfordernis |
| Haftung | Primär Gesellschaftsvermögen. Subsidiäre unbeschränkte solidarische Haftung jedes Gesellschafters mit dem Privatvermögen |
| Mindestkapital | Nicht vorgeschrieben, Höhe und Anteile gemäss Vertrag |
| Kommanditgesellschaft | |
|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 594-619 |
| Zweck | Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe |
| Wirtschaftliche Berechtigung | Gesellschafter |
| Gründer | Mindestens 1 natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie mindestens 1 natürliche oder juristische Person oder Handelsgesellschaft als beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditär) |
| Organe | Gesellschafter, Revisionsstelle fakultativ |
| Geschäftsführung | Durch jeden Komplementär einzeln, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss anders geregelt, kein Nationalitätserfordernis |
| Vertretung | Mindestens 1 Komplementär mit Wohnsitz in der Schweiz muss zur Vertretung befugt sein, kein Nationalitätserfordernis |
| Haftung | Primär Gesellschaftsvermögen. Komplementär haftet subsidiär mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Haftung der Kommanditäre ist auf die im Handelsregister eingetragene Kommanditsumme beschränkt |
| Mindestkapital | Nicht vorgeschrieben, Höhe und Anteile gemäss Vertrag. Kommanditsumme jedes Kommanditärs muss im Handelsregister eingetragen werden |
Rechtsformen Kapitalgesellschaften
| Aktiengesellschaft (AG) | |
|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 620-763 |
| Zweck | Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe |
| Wirtschaftliche Berechtigung | Aktionäre |
| Gründer | Mindestens 1 natürliche oder juristische Person |
| Organe | Generalversammlung, Verwaltungsrat*, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem: ordentliche Revision, eingeschränkte Revision, oder keine Revision. |
| Geschäftsführung | Durch Verwaltungsrat gesamthaft. |
| Vertretung | Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft (Verwaltungsrat oder Direktor mit Einzelunterschrift) muss Wohnsitz in der Schweiz haben, kein Nationalitätserfordernis |
| Haftung | Gesellschaftsvermögen |
| Mindestkapital | CHF 100 000, wovon mindestens 20 % des Aktiennennwerts, bzw. mindestens CHF 50 000 einbezahlt sein müssen |
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | |
|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 772-827 |
| Zweck | Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe |
| Wirtschaftliche Berechtigung | Gesellschafter |
| Gründer | Mindestens 1 natürliche oder juristische Person |
| Organe | Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem: ordentliche Revision, eingeschränkte Revision oder keine Revision |
| Geschäftsführung | Durch Gesellschafter gesamthaft. |
| Vertretung | Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft (Geschäftsführer oder Direktor mit Einzelunterschrift) muss Wohnsitz in der Schweiz haben, kein Nationalitätserfordernis |
| Haftung | Gesellschaftsvermögen |
| Mindestkapital | CHF 20 000, das Kapital muss voll einbezahlt sein |
| Zweigniederlassung / Betriebsstätte | |
|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Schweizerisches Obligationenrecht (OR) |
| Zweck | Geschäftsbetrieb, der rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, aber über eine geringe wirtschaftliche Selbständigkeit verfügt |
| Wirtschaftliche Berechtigung | Hauptunternehmen |
| Gründer | Hauptunternehmen |
| Organe | Organe des Hauptunternehmens |
| Geschäftsführung | Durch eigene Leitung |
| Vertretung | Bevollmächtigter mit Wohnsitz in der Schweiz, kein Nationalitätserfordernis |
| Haftung | Hauptunternehmen |
| Spezielles | Eine Zweigniederlassung muss zwingend ins Handelsregister eingetragen werden |
Strukturiertes Vorgehen
Sie wollen ein Unternehmen gründen? Unser Leitfaden Unternehmensgründung empfiehlt folgendes Vorgehen:
- Beschreiben des Vorhabens
- Erarbeiten eines Businessplanes
- Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftsförderung
- Beratungsgespräch
- Informationsbeschaffung
- Gründung des Unternehmens
Die Wirtschaftsförderung des Kantons Schwyz bietet unbürokratische Hilfe für Ihre Standortwahl.

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