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Unternehmensgründung

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Standortentscheide sind komplexe Prozesse, die umfangreiche Abklärungen erfordern. Für Beratung und Unterstützung vor, während und nach dem Gründungsvorgang steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Kantons Schwyz zur Verfügung. Für die eigentliche Gründung und für Spezialfragen können Sie mit einem eingespielten Team von internen und externen Spezialisten rechnen.

Rechtsformen Personengesellschaften

 Einzelunternehmen

Rechtsgrundlagen

Detailbestimmungen

Zweck

Betreiben eines kaufmännischen Gewerbes als alleiniger Inhaber

Wirtschaftliche Berechtigung

Inhaber

Gründer

1 natürliche Person

Organe

Inhaber, Revisionsstelle fakultativ

Geschäftsführung

Durch den Inhaber und allfällige von ihm ernannte Personen, kein Nationalitätserfordernis

Vertretung

Durch den Inhaber und allfällig von ihm ernannte Personen, mindestens 1 Vertreter muss Wohnsitz in der Schweiz haben, kein Nationalitätserfordernis

Haftung

Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem Privatvermögen

Mindestkapital

Nicht vorgeschrieben

 

 Kollektivgesellschaft

Rechtsgrundlagen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 552-593

Zweck

Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe 

Wirtschaftliche Berechtigung

Gesellschafter

Gründer

Mindestens 2 natürliche Personen

Organe

Gesellschafter, Revisionsstelle fakultativ

Geschäftsführung

Durch jeden Gesellschafter einzeln, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss anders geregelt, kein Nationalitätserfordernis

Vertretung

Mindestens 1 Gesellschafter mit Wohnsitz in der Schweiz muss zur Vertretung befugt sein, kein Nationalitätserfordernis

Haftung

Primär Gesellschaftsvermögen. Subsidiäre unbeschränkte solidarische Haftung jedes Gesellschafters mit dem Privatvermögen

Mindestkapital

Nicht vorgeschrieben, Höhe und Anteile gemäss Vertrag

 

 Kommanditgesellschaft

Rechtsgrundlagen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 594-619

Zweck

Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe 

Wirtschaftliche Berechtigung

Gesellschafter

Gründer

Mindestens 1 natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie mindestens 1 natürliche oder juristische Person oder Handelsgesellschaft als beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditär)

Organe

Gesellschafter, Revisionsstelle fakultativ

Geschäftsführung

Durch jeden Komplementär einzeln, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss anders geregelt, kein Nationalitätserfordernis

Vertretung

Mindestens 1 Komplementär mit Wohnsitz in der Schweiz muss zur Vertretung befugt sein, kein Nationalitätserfordernis

Haftung

Primär Gesellschaftsvermögen. Komplementär haftet subsidiär mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Haftung der Kommanditäre ist auf die im Handelsregister eingetragene Kommanditsumme beschränkt

Mindestkapital

Nicht vorgeschrieben, Höhe und Anteile gemäss Vertrag. Kommanditsumme jedes Kommanditärs muss im Handelsregister eingetragen werden

 

Rechtsformen Kapitalgesellschaften

 Aktiengesellschaft (AG)

Rechtsgrundlagen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 620-763

Zweck

Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe 

Wirtschaftliche Berechtigung

Aktionäre

Gründer

Mindestens 1 natürliche oder juristische Person

Organe

Generalversammlung, Verwaltungsrat*, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem: ordentliche Revision, eingeschränkte Revision, oder keine Revision.
* seit dem 1. Januar 2008 gelten für den Verwaltungsrat weder Nationalitäts- noch Wohnsitzerfordernisse 

Geschäftsführung

Durch Verwaltungsrat gesamthaft.
Die Geschäftsführung kann einem oder mehreren Verwaltungsratsmitgliedern oder an Dritte übertragen werden, wobei diese Möglichkeiten in den Statuten und im Organisationsreglement ausdrücklich vorgesehen sein müssen.
Kein Nationalitätserfordernis

Vertretung

Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft (Verwaltungsrat oder Direktor mit Einzelunterschrift) muss Wohnsitz in der Schweiz haben, kein Nationalitätserfordernis

Haftung

Gesellschaftsvermögen

Mindestkapital

CHF 100 000, wovon mindestens 20 % des Aktiennennwerts, bzw. mindestens CHF 50 000 einbezahlt sein müssen

 

 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rechtsgrundlagen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 772-827

Zweck

Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe 

Wirtschaftliche Berechtigung

Gesellschafter

Gründer

Mindestens 1 natürliche oder juristische Person

Organe

Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem: ordentliche Revision, eingeschränkte Revision oder keine Revision

Geschäftsführung

Durch Gesellschafter gesamthaft.
Die Geschäftsführung kann einem Gesellschafter oder einem Dritten übertragen werden, wobei die Möglichkeit der Wahl von Drittpersonen statuarisch ausdrücklich vorgesehen sein muss, kein Nationalitätserfordernis

Vertretung

Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft (Geschäftsführer oder Direktor mit Einzelunterschrift) muss Wohnsitz in der Schweiz haben, kein Nationalitätserfordernis

Haftung

Gesellschaftsvermögen

Mindestkapital

CHF 20 000, das Kapital muss voll einbezahlt sein

 

 Zweigniederlassung / Betriebsstätte

Rechtsgrundlagen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR)

Zweck

Geschäftsbetrieb, der rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, aber über eine geringe wirtschaftliche Selbständigkeit verfügt

Wirtschaftliche Berechtigung

Hauptunternehmen

Gründer

Hauptunternehmen

Organe

Organe des Hauptunternehmens

Geschäftsführung

Durch eigene Leitung

Vertretung

Bevollmächtigter mit Wohnsitz in der Schweiz, kein Nationalitätserfordernis

Haftung

Hauptunternehmen

Spezielles

Eine Zweigniederlassung muss zwingend ins Handelsregister eingetragen werden

Strukturiertes Vorgehen

Sie wollen ein Unternehmen gründen? Unser Leitfaden Unternehmensgründung empfiehlt folgendes Vorgehen:

  • Beschreiben des Vorhabens
  • Erarbeiten eines Businessplanes
  • Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftsförderung
  • Beratungsgespräch
  • Informationsbeschaffung
  • Gründung des Unternehmens


Die Wirtschaftsförderung des Kantons Schwyz bietet unbürokratische Hilfe für Ihre Standortwahl.


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