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Personenstand

Zivilstandswesen

Das Zivilstandswesen ist Sache der Gemeinden. Sie sind zu diesem Zweck in zwei Zivilstandskreise zusammengefasst. Die einzelnen Kreise umfassen das Gebiet folgender Gemeinden:

  • Zivilstandsamt Innerschwyz
    Dienstleistungszentrum: Schwyz
    Schwyz, Arth, Ingenbohl, Muotathal, Steinen, Sattel, Rothenthurm, Oberiberg, Unteriberg, Lauerz, Steinerberg, Morschach, Alpthal, Illgau, Riemenstalden, Gersau, Küssnacht
  • Zivilstandsamt Ausserschwyz
    Dienstleistungszentrum: Freienbach
    Lachen, Altendorf, Galgenen, Vorderthal, Innerthal, Schübelbach, Tuggen, Wangen, Reichenburg, Einsiedeln, Wollerau, Freienbach, Feusisberg

Die als Dienstleistungszentren bezeichneten Gemeinden erfüllen für den Zivilstandskreis die Aufgaben des Zivilstandsamtes nach eidgenössischem und kantonalem Recht.

Ausländische Zivilstandsfälle

Ausländische Entscheidungen und Urkunden über den Zivilstand sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz anzuerkennen und (u.a.) im schweizerischen Personenstandsregister «Infostar» einzutragen, wenn es sich insbesondere um Schweizerinnen und Schweizer oder deren ausländische Familienangehörigen handelt. Die Eintragung ausländischer Zivilstandsfälle in die schweizerischen Zivilstandsregister darf nur auf Verfügung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen erfolgen. Kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen für den Kanton Schwyz ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich - Abteilung Zivilstandswesen).

  • Das Zivilstandswesen untersteht gemäss Bundesrecht der Aufsicht der vom Kanton bezeichneten Behörde.
  • Weitere Informationen erhalten Sie beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen und bei den regionalen Zivilstandskreisen bzw. deren Dienstleistungszentren.

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