Navigieren im Kanton Schwyz

Kategorien und Mindestalter

Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kategorien von Schiffsführerausweisen und den jeweiligen Mindestalteranforderungen.

Boote ohne Führerausweis

Keinen Führerausweis benötigen Sie für:

  • Ruderboote – kein Mindestalter
  • Für Segelboote mit einer Segelfläche von 15 m² oder weniger – kein Mindestalter
  • Motorboote mit einer Leistung von 6 kW oder weniger – Mindestalter: 14 Jahre

Führerausweiskategorien und deren Mindestalter

Kategorie A: Motorboote mit einer Leistung über 6 kW

Motorschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erlaubt das Führen von Booten mit bis zu 12 Fahrgästen (auch für gewerbsmässige Zwecke) auf schweizerischen Gewässern.
  • Mit diesem Führerausweis dürfen Sie auch ein Segelboot mit einer Segelfläche von über 15 m² fahren, solange die Segel nicht gesetzt sind und das Boot ausschliesslich mit dem Motor betrieben wird.
  • Der Schiffsführerausweis der Kategorie A kann auf Segelschiffe mit Motor beschränkt werden.

Kategorie B: Fahrgastschiffe

Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Personen. Es gibt Unterkategorien je nach der Anzahl der reisenden Personen.

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Gültig nur auf geprüftem Gewässer.

Kategorie C: Güterschiffe

Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schub- und Schleppschiffe.

  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Mit diesem Führerausweis dürfen Sie in der Schweiz immatrikulierte Güterschiffe, Schubschiffe oder Schlepper auf schweizerischen Gewässern führen.

Kategorie D: Segelboote

Segelschiffe mit mehr als 15 m² Segelfläche (im Schiffsausweis eingetragene Fläche)

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Mit diesem Führerausweis dürfen Sie Segelboote mit 15 m² Segelfläche oder mehr auf Schweizer Gewässern fahren.

Kategorie E: Schiffe besonderer Bauart

Schiffe besonderer Bauart (z. B. Mähschiffe)

  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Mit diesem Führerausweis dürfen Sie ein in der Schweiz immatrikuliertes Schiff besonderer Bauart auf schweizerischen Gewässern führen.

Medizinische Kontrolluntersuchung

Schiffsführer der Kategorien A und D (Motor- und Segelschiffe) müssen sich ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer medizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen.

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