Kategorien und Mindestalter
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kategorien von Schiffsführerausweisen und den jeweiligen Mindestalteranforderungen.
Boote ohne Führerausweis
Keinen Führerausweis benötigen Sie für:
- Ruderboote – kein Mindestalter
- Für Segelboote mit einer Segelfläche von 15 m² oder weniger – kein Mindestalter
- Motorboote mit einer Leistung von 6 kW oder weniger – Mindestalter: 14 Jahre
Führerausweiskategorien und deren Mindestalter
Kategorie A: Motorboote mit einer Leistung über 6 kW
Motorschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Erlaubt das Führen von Booten mit bis zu 12 Fahrgästen (auch für gewerbsmässige Zwecke) auf schweizerischen Gewässern.
- Mit diesem Führerausweis dürfen Sie auch ein Segelboot mit einer Segelfläche von über 15 m² fahren, solange die Segel nicht gesetzt sind und das Boot ausschliesslich mit dem Motor betrieben wird.
- Der Schiffsführerausweis der Kategorie A kann auf Segelschiffe mit Motor beschränkt werden.
Kategorie B: Fahrgastschiffe
Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Personen. Es gibt Unterkategorien je nach der Anzahl der reisenden Personen.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Gültig nur auf geprüftem Gewässer.
Kategorie C: Güterschiffe
Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schub- und Schleppschiffe.
- Mindestalter: 20 Jahre
- Mit diesem Führerausweis dürfen Sie in der Schweiz immatrikulierte Güterschiffe, Schubschiffe oder Schlepper auf schweizerischen Gewässern führen.
Kategorie D: Segelboote
Segelschiffe mit mehr als 15 m² Segelfläche (im Schiffsausweis eingetragene Fläche)
- Mindestalter: 14 Jahre
- Mit diesem Führerausweis dürfen Sie Segelboote mit 15 m² Segelfläche oder mehr auf Schweizer Gewässern fahren.
Kategorie E: Schiffe besonderer Bauart
Schiffe besonderer Bauart (z. B. Mähschiffe)
- Mindestalter: 20 Jahre
- Mit diesem Führerausweis dürfen Sie ein in der Schweiz immatrikuliertes Schiff besonderer Bauart auf schweizerischen Gewässern führen.
Medizinische Kontrolluntersuchung
Schiffsführer der Kategorien A und D (Motor- und Segelschiffe) müssen sich ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer medizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen.