Wahl eines teilamtlichen Mitglieds des kantonalen Strafgerichts und des Zwangsmassnahmengerichts (50%-Pensum) sowie von zwei teilamtlichen Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts (10%-Pensum), je für den Rest der Amtsdauer

Traktandum 4: Wahl eines teilamtlichen Mitglieds des kantonalen Strafgerichts und des Zwangsmassnahmengerichts (50%-Pensum) sowie von zwei teilamtlichen Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts (10%-Pensum), je für den Rest der Amtsdauer