Geheime Wahlen für die Gerichte a) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Kantonsgerichts b) des Präsidenten und von acht Mitgliedern des Verwaltungsgerichts c) des Präsidenten und von neun Mitlgiedern des Strafgerichts

Traktandum 4: Geheime Wahlen für die Gerichte a) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Kantonsgerichts b) des Präsidenten und von acht Mitgliedern des Verwaltungsgerichts c) des Präsidenten und von neun Mitlgiedern des Strafgerichts