Geheime Wahlen für vier Jahre: a) des Erziehungsrates (mit Ausnahme des Präsidenten; acht Mitglieder) b) des Bankpräsidenten c) des Bankrates (acht Mitglieder) d) des Staatsschreibers e) des Oberstaatsanwalts und der Stellvertretung

Traktandum 8: Geheime Wahlen für vier Jahre: a) des Erziehungsrates (mit Ausnahme des Präsidenten; acht Mitglieder) b) des Bankpräsidenten c) des Bankrates (acht Mitglieder) d) des Staatsschreibers e) des Oberstaatsanwalts und der Stellvertretung