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Lotteriefonds

Der Kanton Schwyz erhält – entsprechend seiner Einwohnerzahl und den im Kanton getätigten Spielumsatz – jährlich von SWISSLOS einen Betrag zugunsten des Lotteriefonds. Die Geldspielverordnung regelt die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds an gemeinnützige und wohltätige Vorhaben. Die Beitragsgewährung wird von angemessenen Eigenleistungen des Gesuchstellers abhängig gemacht. Beiträge für gesetzliche Verpflichtungen und politische Zwecke sind ausgeschlossen.

Gesuch

Bitte reichen Sie Ihr Gesuch nur einmal bei der jeweiligen Stelle, bevorzugt elektronisch, ein.

Sportförderung

Projekte, die durch die Sportförderung des Kantons Schwyz unterstützt wurden, sind verpflichtet, die Unterstützung durch Lotteriemittel bekannt zu machen.

Zeitgenössische Kulturförderung

Projekte, die durch die Kulturförderung des Kantons Schwyz unterstützt wurden, sind verpflichtet, die Unterstützung durch Lotteriemittel bekannt zu machen.

Karitatives und Soziales

Erforderliche Angaben:

  • Projektbeschrieb
  • Kostenzusammenstellung inkl. angedachter Förderbeitrag
  • Bankangaben

Departement des Innern
Amt für Gesundheit und Soziales
Postfach 2161
6431 Schwyz
+41 41 819 16 86
ags@sz.ch

Übrige Bereiche

Erforderliche Angaben:

  • Projektbeschrieb
  • Kostenzusammenstellung inkl. angedachter Förderbeitrag
  • Bankangaben

Finanzdepartement
Lotteriefonds
Postfach 1230
6431 Schwyz
+41 41 819 24 96
fd@sz.ch

    Beitragsübersicht

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