Lotteriefonds
Der Kanton Schwyz erhält – entsprechend seiner Einwohnerzahl und den im Kanton getätigten Spielumsatz – jährlich von
Gesuch
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch nur einmal bei der jeweiligen Stelle, bevorzugt elektronisch, ein.
Sportförderung
Projekte, die durch die Sportförderung des Kantons Schwyz unterstützt wurden, sind verpflichtet, die Unterstützung durch Lotteriemittel bekannt zu machen.
Zeitgenössische Kulturförderung
Projekte, die durch die Kulturförderung des Kantons Schwyz unterstützt wurden, sind verpflichtet, die Unterstützung durch Lotteriemittel bekannt zu machen.
Karitatives und Soziales
Erforderliche Angaben:
- Projektbeschrieb
- Kostenzusammenstellung inkl. angedachter Förderbeitrag
- Bankangaben
Departement des Innern
Amt für Gesundheit und Soziales
Postfach 2161
6431 Schwyz
+41 41 819 16 86
ags@sz.ch
Übrige Bereiche
Erforderliche Angaben:
- Projektbeschrieb
- Kostenzusammenstellung inkl. angedachter Förderbeitrag
- Bankangaben
Finanzdepartement
Lotteriefonds
Postfach 1230
6431 Schwyz
+41 41 819 24 96
fd@sz.ch