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Projekte und Grundlagen - NEU wegen RPG 2

Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP), Agglomerationsprogramme sowie weitere kantonale Konzepte und Grundlagen unterstützen die gezielte und nachhaltige Entwicklung des Kantons Schwyz und seiner Gemeinden. Sie dienen dazu, Interessen besser zu koordinieren, die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken und eine verlässliche Grundlage für Richtplananpassungen sowie die nachfolgende Planung zu schaffen.

Revision Raumplanungsgesetz – 2. Etappe (RPG 2)

Die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) befasst sich schwerpunktmässig mit dem Bauen ausserhalb der Bauzonen. Ziel ist es, die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet langfristig zu stärken und die Zersiedelung einzudämmen.

Was wird im Kanton Schwyz neu geregelt?

Stabilisierungsziel

Die Anzahl von Gebäuden und versiegelter Fläche ausserhalb des Baugebiets darf gesamthaft nicht mehr als 2 % gegenüber dem Referenzwert zunehmen. Im Kanton Schwyz verfolgen wir das Ziel, diese Grenze gar nicht erst zu erreichen, um auch in Zukunft ohne unnötige Hürden notwendige Bauten und Anlagen für die Versorgung der Bevölkerung erstellen zu können. Um die Einhaltung des Stabilisierungsziels zu überprüfen, müssen die Kantone ein Monitoring führen und dem Bund regelmässig Bericht erstatten. Es gibt deshalb neue Anforderungen an die Baugesuchsunterlagen (Evtl. Link oder Merkblatt zum Herunterladen?).

Abbruchprämie

Das Raumplanungsgesetz sieht vor, dass Rückbauten ausserhalb der Bauzone entschädigt werden. Der Kanton Schwyz bezahlt den Rückbau von Gebäuden und versiegelten Flächen nach Massgabe der gesetzlichen Vorgaben. Rückbauten, welche vor dem 1. Juli 2026 erfolgten, erhalten keine Entschädigung.

Baupolizei (Illegales Bauen)

Ein Ziel des revidierten Raumplanungsgesetzes ist es, illegales Bauen ausserhalb der Bauzone einzudämmen. Deshalb gibt es neue Regelungen zum Verfahren bei nachträglichen Baugesuchen. Im Raumplanungsgesetz und der Raumplanungsverordnung ist festgehalten, wann ein Nutzungsverbot oder ein Rückbau anzuordnen sind. Neu kann nur noch die kantonale Behörde auf die Anordnung eines Rückbaus verzichten. Falls auf die Anordnung des Rückbaus verzichtet werden soll, hat der Gesuchsteller dies begründet zu beantragen.

Kantonale Entwicklungsschwerpunkte

Die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) können die Wirtschaftsentwicklung auf konzentrierte und räumlich abgestimmte Standorte lenken. Ziel der ESP-Politik ist, hochwertige Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung anzusiedeln. Die Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung der ESP-Arbeitsplatzgebiete (ESP-A) und ESP-Bahnhofgebiete (ESP-B) obliegt den Standortgemeinden. Der Kanton unterstützt die Entwicklung personell und finanziell durch die ESP-Koordinationsstelle.

Entwicklungsschwerpunkte  Arbeitsplatzgebiete (ESP-A)

Entwicklungsschwerpunkte Bahnhofsgebiete (ESP-B)

  • Bahnhof Pfäffikon (Gemeinde Freienbach)
  • Bahnhof Siebnen (Gemeinde Wangen)
  • Bahnhof Seewen-Schwyz (Gemeinde Schwyz)
  • Bahnhof Brunnen (Gemeinde Ingenbohl)
  • Bahnhof Arth-Goldau (Gemeinde Arth)
  • Bahnhof Einsiedeln (Bezirk Einsiedeln)

Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiete

Agglomerationsprogramme

Siedlungsentwicklung und Verkehr sind eng miteinander verknüpft: Zum einen bewirken neue Verkehrsangebote zusätzliches Siedlungswachstum. Zum anderen entsteht durch die Siedlungsentwicklung ein höheres Verkehrsaufkommen und eine Mehrbelastung der Infrastruktur. Mit Agglomerationsprogrammen fördert der Bund eine abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsplanung in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen.

SchwyzOberseeLuzern, Einsiedeln (in Erarbeitung)


Kantonale Nutzungspläne

Kantonale Nutzungspläne können von den zuständigen kantonalen Departementen für spezifische Planungen wie beispielsweise regionale Entwicklungsschwerpunkte, Materialabbau und Deponien sowie schutzwürdige Gebiete von mindestens regionaler Bedeutung erlassen werden. Unter anderem bei regionalen Entwicklungsschwerpunkten ist zusätzlich die Zustimmung der betroffenen Gemeinden erforderlich. Die verschiedenen Typen kantonaler Nutzungspläne sind abschliessend in § 10 des Planungs- und Baugesetzes festgelegt. Der Erlass durch die Departemente ermöglicht ein schnelleres Verfahren und unterstützt somit eine zeitnahe Planung. Weitere kantonale Nutzungspläne werden durch das Amt für Wald und Natur und Amt für Umwelt und Energie erstellt.

Brunnen Nord

Auf dem Gebiet der ehemaligen Zementfabrik entsteht Raum für ca. 1200 Einwohnende und 1400 Arbeitsplätze. Mit der Aufnahme von Brunnen Nord als Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiet wird die Planung weiter vorangetrieben.

Grundeigentümerverbindlich

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Zeughausareal Seewen Schwyz

Der kantonale Nutzungsplan für das Zeughausareal konnte in Kraft gesetzt werden. Sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinde Schwyz ist damit ein wichtiger Meilenstein für die Umnutzung des ehemaligen Zeughauses der Schweizer Armee gesetzt. Die Planung des Zeughausareals wird als kantonaler Entwicklungsschwerpunkt weiter vorangetrieben.

Grundeigentümerverbindlich

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Weitere Grundlagen

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