Miete und Pacht
Vermieter und Verpächter müssen für Kündigungen, Mietzinserhöhungen und andere Vertragsänderungen die von uns erstellten oder genehmigten Formulare verwenden. Für Fragen zu Mietverhältnissen und bei Streitigkeiten sind die Schlichtungsbehörden zuständig.
Formulare für Vermieter und Verpächter
Offizielle Formulare
Diese Formulare sind ausschliesslich für Vermieterinnen und Vermieter bestimmt. Mieterinnen und Mieter wenden sich bei Fragen oder Unstimmigkeiten bitte direkt an die Schlichtungsbehörde.
- Formular für die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen
- Formular für Mietzinserhöhung oder andere einseitige Vertragsänderung
Private Formulare
Private Formulare, wie z. B. von Immobilienverwaltungen, müssen uns weiterhin vorgängig zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sind im Doppel einzureichen.
Gesetzliche Anforderungen
- Kündigungen: Art. 9 Abs. 1 VMWG
- Form der Kündigung bei Wohn- und Geschäftsräumen: Art. 266l Abs. 2 OR
- Mietzinserhöhungen und andere einseitige Vertragsänderungen: Art. 19 Abs. 1 VMWG
Schlichtungsbehörden
Die Schlichtungsbehörden sind die erste Anlaufstelle für Beratung und bei bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, zum Beispiel bei Mietzinserhöhungen, Kündigungen, Mängeln an der Wohnung, Fragen zu Nebenkosten, der Rückgabe der Wohnung, dem Anfangsmietzins oder Pachtfragen.
Wählen Sie Ihren Wohnbezirk, um an die korrekte Schlichtungsbehörde weitergeleitet zu werden:
Das Departementssekretariat Volkswirtschaft erteilt keine Auskünfte zu individuellen Miet- oder Pachtfällen.
Verbände
- Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Schwyz
Der Mieterinnen- und Mieterverband ist bei allen Fragen rund um das Wohnen für Sie da. Er vertritt die Interessen der Mietenden gegenüber Politik und Gesellschaft und fordert faire Mieten, einen effektiven Kündigungsschutz und mehr Wohnqualität für alle. - HEV Kanton Schwyz
Der Hauseigentümerverband des Kantons Schwyz ist ein politischer Interessenverband für Grundeigentümer und Vermieter.
Rechtliche Grundlagen
Bund
- Schweizerisches Obligationenrecht
- Die Miete: Art. 253 ff
- Die Pacht: Art. 275 ff
- Schweizerische Zivilprozessordnung
- Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen