Aufnahmeverfahren in die Fachmittelschulen im Jahr 2019
Festlegung der Prüfungsart für die Fremdsprachen
Gemäss § 9 Abs. 1 lit b des Reglements über die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 3. Juli 2002 (SRSZ 624.411) entscheidet das Bildungsdepartement über die genaue Festlegung der Prüfungsart bei der Aufnahmeprüfung in den Fremdsprachen Französisch und Englisch.
Für die Aufnahmeprüfung an die Fachmittelschulen 2019 wird in den Fremdsprachen je folgende Prüfungsart festgelegt:
- Englisch: mündlich
- Französisch: schriftlich
Stand: September 2018