Flüssiggasanlagen / Erdgas
Ortsfeste Flüssiggas-Behälter (unter- oder oberirdische Anlagen):
Für die Bewilligung von neuen Flüssiggastankanlagen ist ein Gutachten über den Standort des Gastanks notwendig. Dieses wird im Auftrag des Amts für Militär, Feuer- und Zivilschutz durch das Technische Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG) erstellt.
SVGW
Technisches Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG)
Eschenstrasse 10
8603 Schwerzenbach
Telefon +41 44 806 30 50
Nach Erstellung und periodisch werden ortsfeste Behälter durch den Schweizerischen Verein für technische Inspektionen (SVTI) überprüft.
SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen
Richtistrasse 15
8304 Wallisellen
Telefon +41 44 877 61 11
Flüssiggasinstallationen / Flaschenbatterien:
Die Installationen innerhalb des Gebäudes müssen von einer anerkannten Fachstelle (z.B.
Erdgas-Werk) abgenommen werden. Das Abnahmeprotokoll der Gas-Installationen ist dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz einzureichen.
Erdgasinstallationen:
Gasinstallationen innerhalb von Gebäuden werden von der örtlichen Gasversorgung auf Übereinstimmung mit den Gasleitsätzen kontrolliert.
Fachstellen für Gasinstallationen:
ebs Erdgas + Biogas AG
Riedstrasse 17
Postfach 128
6431 Schwyz
Telefon +41 41 819 48 48
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Erdgas Einsiedeln AG
Gaswerkstrasse 8
Postfach 249
8840 Einsiedeln
Telefon +41 55 412 25 01
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EW Höfe AG
Schwerzistrasse 37
Postfach
8807 Freienbach
Telefon +41 55 415 31 11
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Energie Zürichsee Linth AG
Buechstrasse 32
8645 Rapperswil-Jona
Telefon +41 55 220 80 50
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