Fristerstreckung Steuererklärung für Unternehmen

Wegen Wartungsarbeiten können am Montag, 14. September 2026, von ca. 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr keine Fristerstreckungen eingereicht werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Dieses Formular dient ausschliesslich zur Fristerstreckung für die Steuererklärung von Unternehmen. Für die Fristerstreckung bei Privatpersonen nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular:

  • Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer sowie die UID. Die PID-Nummer finden Sie oben rechts auf dem Ihnen zugestellten Hauptbogen der Steuererklärung. Die UID finden Sie im Handelsregister.
  • Fristerstreckungen sind bis spätestens 31. Juli zu beantragen. Danach ist keine Fristerstreckung mehr möglich.
  • Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt.
Fristverlängerung

Sicherheitsprüfung