Gleichstellung

Der Regierungsrat hat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungskommission übergeordnete Leitsätze mit programmatischem Charakter definiert.

Die Leitsätze der kantonalen Verwaltung zur Gleichstellung

  • Der Kanton Schwyz bekennt sich zur Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Geschlechter. Er setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form von direkter, indirekter sowie struktureller Diskriminierung und Gewalt ein.
  • Die Förderung der Umsetzung der Gleichstellung orientiert sich an den verfassungsmässigen Grundrechten und gesetzlichen Vorgaben. Innerhalb der kantonalen Verwaltung richtet sie sich zusätzlich nach den Zielen und Grundsätzen der Personalpolitik.
  • Der Kanton Schwyz respektiert die freie Wahl der Lebensgestaltung und die Vielfalt der gelebten Rollenmodelle mit dem Ziel einer egalitären, gerechten und offenen Gesellschaft.
  • Der Kanton Schwyz setzt sich für eine grundsätzliche Vereinbarkeit von privatem, familiärem, gesellschaftlichem und beruflichem Engagement ein.
  • Die Gleichstellungskommission ist Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen im Kanton und leistet Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie lanciert eigene Projekte und beteiligt sich an kantonalen und interkantonalen Projekten, welche die Familie und die Gleichstellung betreffen. Solche Projekte können vom Kanton unterstützt werden.

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