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Selbstständigerwerbende

Steuerpflichtige Personen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben in jedem Kalenderjahr sowie am Ende der Steuerpflicht einen Geschäftsabschluss zu erstellen. Kein Geschäftsabschluss ist zu erstellen, wenn die Erwerbstätigkeit erst im zweiten Halbjahr aufgenommen worden ist. Der Steuererklärung beizulegen sind die unterzeichneten Jahresrechnungen (Erfolgsrechnungen und Bilanzen) oder, wenn nach dem Obligationenrecht keine Pflicht zur Führung von Geschäftsbüchern besteht, Aufstellungen über Vermögen und Schulden, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privat-Einlagen. Darüber hinaus sind mit der Steuererklärung die erforderlichen Formulare (Selbststän­digerwerbende und Landwirte mit / ohne kaufmännische Buchhaltung) einzureichen.

Wegleitungen, Formulare und Berechnungshilfen

Deklaration Liquidationsgewinn

 Weisungen und Merkblätter

Zusatzinfos

Landwirtschaft

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