|
||||
Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 7. November 2019 Steuerreform per 1. Januar 2020Wie bereits im Mai angekündigt, erfolgt die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Schwyz per 1. Januar 2020 mit einer Steuersenkung. Damit wird der Kanton Schwyz als Unternehmensstandort noch interessanter und belegt im nationalen wie auch im internationalen Vergleich weiterhin einen Spitzenplatz. Effektive Steuersätze ab 11.77 Prozent Mit dem neuen Steuersatz für Unternehmensgewinne reduziert sich die effektive Steuerbelastung für juristische Personen in allen Gemeinden des Kantons. Die Gemeinden der Wirtschaftsregion Höfe weisen ab 1. Januar 2020 die tiefsten Steuersätze aller Zürichsee-Gemeinden auf. In Wollerau wird der Steuersatz neu bei 11.77 Prozent liegen, in Freienbach bei 11.78 Prozent und in Feusisberg bei 11.84 Prozent (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern). Aber auch die Gemeinden in der Region Mitte und im inneren Kantonsteil profitieren: So reduziert sich der Gewinnsteuersatz bspw. in Küssnacht per 1. Januar 2010 von aktuell 14.00 auf attraktive 13.19 Prozent. Gemäss Urs Durrer, Vorsteher des Amts für Wirtschaft des Kantons Schwyz, ist die Dynamik im Markt spürbar: «Wir verzeichnen eine Zunahme von Unternehmen, die sich für den Standort Kanton Schwyz interessieren.» Unternehmerische Innovationen fördern Ein Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung von 50 Prozent und eine Entlastung für Erträge aus der Patentbox von 90 Prozent sind weitere Massnahmen der kantonalen Umsetzung der Steuerreform. Damit nutzt der Kanton Schwyz den gesamten zulässigen Spielraum gemäss Bundesvorlage STAF aus. Weiter wird die Besteuerung von Dividenden unverändert bei 50 Prozent bleiben, was ebenfalls der Mindestvorgabe des Bundes entspricht. Würde ein Unternehmen in Wollerau die maximale Entlastungsbegrenzung ausschöpfen, läge der effektive Steuersatz noch bei 8.78 Prozent. Umsetzung auf Bundesebene erfolgt zeitgleich Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung wurde am 19. Mai 2019 von der Schweizer Stimmbevölkerung gutgeheissen. Die entsprechenden Bestimmungen auf Bundesebene treten ebenfalls per 1. Januar 2020 in Kraft. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung erfolgt eine Anpassung des Schweizer Steuersystems an die internationalen Standards. Die bevorstehende Steuerreform betrifft ausschliesslich juristische Personen. Die natürlichen Personen sind nicht betroffen. Informationen zum Unternehmensstandort Kanton Schwyz: Amt für Wirtschaft |
||||
Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz | Bahnhofstrasse 15 | Postfach 1187 | 6431 Schwyz |