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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 17. März 2020 Coronavirus - Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche SoforthilfeLiebe Leserin, lieber Leser Die Schweiz befindet sich im Notstand. In dieser Situation sind wir aufeinander angewiesen. Der Regierungsrat will die Schwyzer Wirtschaft in den nächsten Wochen und Monaten in folgenden Bereichen tatkräftig unterstützen: KurzarbeitsentschädigungIn der aktuellen Situation ist die unbürokratische und rasche Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung durch das Amt für Arbeit zentral. Die Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Den Arbeitgebenden bietet die Kurzarbeitsentschädigung eine Alternative zu drohenden Entlassungen und den Arbeitnehmenden Sicherheit bezüglich ihres Arbeitsplatzes. Sie wird zu 100 Prozent über die Arbeitslosenversicherung finanziert. Bereits am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, die Karenzfrist für Kurzarbeit auf einen Tag zu reduzieren. Das heisst: Unternehmen haben nur den Arbeitsausfall von einem Tag zu finanzieren, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Weiter prüft der Bundesrat die Ausweitung des Anspruchs auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit. Bereits sind im Kanaton Schwyz über 100 Anträge für Kurzarbeitsentschädigung eingegangen. Das Amt für Arbeit konzentriert seine Kräfte momentan auf dieses zentrale Instrument der Krisenbewältigung, mit dem Ziel, die entsprechenden Bewilligungen innert kurzer Frist zu erteilen. Die Webseite des Kantons stellt hierzu die wichtigsten Informationen bereit. Kontakt: Amt für Arbeit, Lückenstrasse 8, 6430 Schwyz, Telefon 041 819 16 26 Sofortmassnahme JosefstagDas Volkswirtschaftsdepartement hat weiter entschieden, allen Lebensmittelläden und sonstigen Läden im Kanton Schwyz, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, für den Josefstag am 19. März 2020 eine Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitsgesetz und dem Ruhetagsgesetz zu erteilen. Diese Geschäfte dürfen somit ausnahmsweise ihre Ladentüren übermorgen Donnerstag für ihre Kunden öffnen. Die Öffnung des Geschäfts ist freiwillig. Liquiditätsüberbrückung und FinanzhilfenAls weitere Massnahme prüft der Regierungsrat eine finanzielle Unterstützung für besonders betroffene Unternehmen (Liquiditätsüberbrückungen oder Finanzhilfen in Form einer Härtefallregelung). Das Volkswirtschaftsdepartement und das Finanzdepartement arbeiten hierfür mögliche Instrumente und Modalitäten aus. Diese Massnahme würde sich als Ergänzung zur Massnahme des Bundes verstehen, der ebenfalls 1 Milliarde Franken an Soforthilfe zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Modalitäten liegen gemäss Bundesrat bis 1. April 2020 vor. Gleichzeitig erwartet der Regierungsrat, dass auch die Geschäftsbanken mithelfen, Liquiditätsengpässe ihrer Kunden entgegenkommend zu überbrücken. Geprüft wird zudem, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft mit längeren Zahlungsfristen resp. erleichterten Zahlungsbedingungen bei den Steuern und Gebühren entlasten kann. Der Kanton steht bezüglich sämtlicher in Umsetzung befindlicher und angedachter Massnahmen in engem Austausch mit dem Bund und den anderen Kantonen. Ziel ist, dass die Massnahmen möglichst einheitlich und aufeinander abgestimmt ausgestaltet werden und der Wirtschaft eine wirkungsvolle Entlastung bieten. Appell an die BevölkerungDer Regierungsrat bestätigt, dass die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sichergestellt ist. Es sind genügend Vorräte vorhanden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht erforderlich, private Notvorräte anzulegen. Nächstes UpdateWir halten Sie auf dem Laufenden und informieren mit einem nächsten Newsletter, sobald weitere konkrete Massnahmen ausgearbeitet und vom Bund resp. vom Regierungsrat verabschiedet sind.
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Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz | Bahnhofstrasse 15 | Postfach 1187 | 6431 Schwyz |