Coronavirus - Umfassende Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft
Liebe Leserin, lieber Leser
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat die Eckpunkte eines umfangreichen Hilfspakets für die Schwyzer Wirtschaft festgelegt. Ziel ist es, die Unternehmen und Selbständigerwerbenden ergänzend zu den Massnahmen des Bundes zu unterstützen, damit die Löhne zu sichern und zum Erhalt der Arbeitsplätze im Kanton Schwyz beizutragen.
Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Entscheide des Bundes und des Kantons für die Schwyzer Wirtschaft zusammen.
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Aufgrund von Nachfrageeinbrüchen und der Schliessung von Betrieben verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Mit einer Reihe sich ergänzender Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.
Massnahmen des Kantons Schwyz
Bürgschaft im Umfang von 50 Mio. Franken
Der Kanton Schwyz unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen und Selbständigerwerbenden mit rückzahlbaren Krediten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Für diese Kredite stellt der Kanton 50 Mio. Franken als Kreditausfallgarantie bereit. Diese deckt ein Drittel des totalen Kreditvolumens ab. Somit steht der Wirtschaft im Kanton Schwyz kurzfristig ein Kreditvolumen von 150 Mio. Franken zur Verfügung. Die Kreditvergabe erfolgt über Geschäftsbanken im Kanton Schwyz.
Steuerforderungen von Kanton und Gemeinden
Für Unternehmen und natürliche Personen, bspw. Selbständigerwerbende, die wegen der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie die fälligen definitiven Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, ist eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist, die Zahlung in Raten oder eine Stundung möglich. (Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Rechnungen gestundet werden.)
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 von natürlichen Personen wird im Kanton Schwyz vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt.
Kulanz bei Zahlungsfristen
Weiter hat der Regierungsrat entschieden, sämtliche eingehenden, bewilligten Rechnungen innert 15 Tagen zu bezahlen. Die Zahlungsfrist für Rechnungen seitens des Kantons dehnt er auf 120 Tage aus. Der Regierungsrat bittet alle Körperschaften der öffentlichen Hand sowie die privaten Unternehmen, denen es möglich ist, ihm dabei zu folgen. Auf diese Weise kann die Liquidität der betroffenen Unternehmen verbessert werden.
Unterstützung von Kultur, Sport und Landwirtschaft
Der Kanton Schwyz unterstützt gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Kultur und Sport, welche vom Veranstaltungsverbot besonders betroffen sind. Zu diesem Zweck stockt der Regierungsrat den Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten der Sport- und Kulturförderung um insgesamt 1 Mio. Franken auf. Als weitere Massnahme wird der landwirtschaftliche Betriebshilfefonds um ebenfalls 1 Mio. Franken erhöht.
Massnahmen des Bundes
Soforthilfe mittels verbürgten Überbrückungskrediten
Damit von der Coronavirus-Pandemie betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskredite von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Mia. Franken aufgleisen. Dieses Programm soll auf bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen aufbauen. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Mio. Franken erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Mio. Franken von den Banken sofort ausbezahlt und vom Bund zu 100 Prozent garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85 Prozent garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Die Kreditbeträge bis zu 0,5 Mio. Franken dürften über 90 Prozent der betroffenen Unternehmen abdecken. Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite im Umfang von bis zu 20 Mia. Franken vom Bund garantiert werden. Er wird den Eidgenössischen Räten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die nötigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte nächste Woche verabschiedet und veröffentlicht wird. Fragen von Betroffenen zu Modalitäten der Einreichung dieser Gesuche können erst ab dann beantwortet werden.
Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen
Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die Sozialversicherungen anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.
Kontakt: Verbandsausgleichskasse, kantonale Ausgleichskasse
Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit
Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, die befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen.
Massnahmen des Bundes
Deshalb sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden:
- Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden.
- Neu soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden.
- Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlöhnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320 Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
- Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen.
- Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können.
Kontakt: Amt für Arbeit Kanton Schwyz, afaNULL@sz.ch, Telefon 041 819 16 26
Weitere Informationen und Formulare
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige
Selbständigerwerbende, die aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.
Massnahme des Bundes
Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:
- Schulschliessungen,
- ärztlich verordnete Quarantäne,
- Schliessung eines selbstständig geführten, öffentlich zugänglichen Betriebes.
Die Entschädigungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen. Selbständigerwerbende können sich an ihre Ausgleichskasse wenden.
Kontakt: Verbandsausgleichskasse, kantonale Ausgleichskasse
Weitere Informationen und Formulare
Merkblatt und Anmeldeformular werden ab Montag, 23. März 2020, 8.00 Uhr verfügbar sein.
Nächstes Update
Wir gehen davon aus, dass die verschiedenen Massnahmen von Bund und Kanton in den kommenden Tagen weiter konkretisiert werden. Zudem arbeiten wir gemeinsam mit Verbänden und Branchenvertretern an zusätzlichen Sofortmassnahmen für die Wirtschaft. Wir halten Sie mit einem nächsten Newsletter auf dem Laufenden.
Links
Informationen des kantonalen Führungsstabs (KFS) zum Coronavirus
Medienmitteilung des Kantons Schwyz vom 20. März 2020
Regierungsrat schnürt umfangreiches Unterstützungspaket zugunsten der Schwyzer Wirtschaft
Medienmitteilung des Bundes vom 20. März 2020
Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen