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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 13. Mai 2020 Überbrückungskredite für Schwyzer StartupsDer Regierungsrat hat gestern entschieden, Startup-Unternehmen mit Überbrückungskrediten zu unterstützen. Damit nimmt der Kanton am Bürgschaftsprogramm des Bundes teil. Zusammen mit dem Bund bürgt der Kanton Schwyz für Liquiditätshilfen zugunsten von Startups im Umfang von 7.5 Mio. Franken. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nach dem 1. Januar 2010 gegründet wurde, den Sitz im Kanton Schwyz hat, grundsätzlich wirtschaftlich stabil ist, jetzt aber aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Einbussen verzeichnet. Anders als beim normalen Verfahren für KMU-Bürgschaften können die Startup-Unternehmen bis spätestens 31. August 2020 online einen Bürgschaftsantrag stellen. Der Antrag wird dem kantonalen Amt für Wirtschaft zugestellt und dort unter Einbezug von externen Experten evaluiert und beurteilt. Abschliessend entscheidet die vom Bund beauftragte Bürgschaftsgenossenschaft Ost-Süd. Ein positiver Entscheid dient als Grundlage für das Startup-Unternehmen, um bei einer Geschäftsbank einen verbürgten Kredit zu beantragen. Aufgrund der spezifischen Geschäftsmodelle konnten Startups bisher nur sehr eingeschränkt auf die Covid-19-Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Dies, weil nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz berechtigt waren, einen Überbrückungskredit zu beantragen. Viele Startup-Unternehmen können allerdings keinen Jahresumsatz ausweisen, da sie stark in Forschung und Entwicklung investieren und Umsätze erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Bei diesen Unternehmen geht es darum, die Folgen von verzögerten Finanzierungsrunden oder des Rückzugs von Investoren abzufedern. LinkMedienmitteilung des Volkswirtschaftsdepartements des Kantons Schwyz vom 13. Mai 2020 |
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