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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 13. Januar 2021 Verschärftung der Massnahmen gegen Covid-19 und Anpassung der HärtefallverordnungHeute hat der Bundesrat beschlossen, die bisherige Schliessung der Restaurants und weiterer Einrichtungen bis Ende Februar 2021 zu verlängern. Ab 18. Januar 2021 müssen auch die Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen bleiben. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Härtefallmassnahmen ausgeweitet, damit zusätzliche Unternehmen unterstützt werden können. Ab 19. Januar 2021 sind die neuen Antragsformulare auf www.sz.ch/haertefall verfügbar. Der Bundesrat hat heute entschieden, die bereits geltenden Massnahmen um fünf Wochen zu verlängern: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben somit bis Ende Februar geschlossen. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs ab Montag, 18. Januar 2021 ebenfalls bis Ende Februar geschlossen bleiben müssen. Lockerung der Härtefall-Voraussetzungen Gleichzeitig hat der Bundesrat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden oder noch werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Diese Verordnungsänderung erlaubt es, dass zusätzliche Unternehmen unterstützt werden können. Kanton Schwyz zieht nach Der Kanton Schwyz übernimmt die neuen Bundesvorgaben für Härtefälle. Bis Ende Woche werden sämtliche Prozesse überarbeitet. Dadurch können schon nächste Woche zusätzliche Schwyzer Unternehmen vereinfacht Unterstützungsleistungen beantragen. Das Amt für Wirtschaft veröffentlicht am Dienstag, 19. Januar 2021 auf www.sz.ch/haertefall ein überarbeitetes Antragsformular sowie aktualisierte Informationen. Neu können Gesuche auch nach dem 31. Januar 2021 eingereicht werden. Bereits eingereichte Gesuche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden. |
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