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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 19. Januar 2021 Schwyzer Unternehmen können seit heute vereinfacht Härtefallunterstützung beantragenDer Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Seit heute setzt der Kanton Schwyz die neuen Bundesvorgaben um. Auf www.sz.ch/haertefall sind das neue Antragsformular und aktualisierte Informationen verfügbar. Das Amt für Wirtschaft hat sämtliche Prozesse angepasst. Somit können seit heute Dienstag zusätzliche Schwyzer Unternehmen vereinfacht Unterstützungsleistungen beantragen. Das neue Antragsformular und aktualisierte Informationen sind auf www.sz.ch/haertefall zu finden. Anträge können neu auch nach dem 31. Januar 2021 eingereicht werden. Bereits eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden. Nicht rückzahlbare Beiträge für alle betroffenen Branchen Die Schwyzer Lösung ermöglicht es, den besonders stark betroffenen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 50 000 Franken schnell und einfach nicht rückzahlbare Beiträge im Sinne der Bundeslösung zu gewähren. Die Härtefallunterstützung erfolgt abgestuft nach Dauer der behördlich angeordneten Schliessung. Betriebe, welche bereits ab dem 22. Dezember 2020 schliessen mussten, erhalten maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019, jene mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 maximal 10 Prozent. Bei Firmen mit einem Umsatzausfall von über 40 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten beträgt die Härtefallunterstützung maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019. Der Maximalbetrag je Unternehmen liegt in allen Fällen bei 500 000 Franken, aber bei maximal 120 Prozent der Fixkosten des Jahres 2020. Rasche erste Teilzahlungen Da die Anzahl Anträge sowie deren Volumen derzeit schwer abschätzbar sind, wird die Härtefallunterstützung in Teilzahlungen ausgerichtet. Eine erste Teilzahlung im Umfang von 50 Prozent wird innerhalb von rund zwei Wochen nach Vorliegen der vollständig und korrekt eingereichten Antragsunterlagen ausbezahlt. Eine zweite Teilzahlung erfolgt nach der Kantonsratssitzung vom 24. Februar 2021, die Schlusszahlung im Sommer 2021. Die Höhe der zweiten Teilzahlung resp. der Schlusszahlung wird zu gegebener Zeit festgelegt. Regierungsrat beantragt Ausgabenbewilligung Um an den vom Bundesrat zusätzlich gesprochenen 750 Mio. Franken partizipieren zu können, bereitet der Regierungsrat für die Kantonsratssitzung vom 24. Februar 2021 eine weitere Ausgabenbewilligung im Umfang von knapp 3.9 Mio. Franken vor. Mit den damit rund 7.8 Mio. Franken ausgelösten Bundesgeldern umfasst das Unterstützungspaket 2021 zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft rund 11.7 Mio. Franken. Vorbehältlich der Zustimmung des Kantonsrates würden somit Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Unternehmen zur Verfügung stehen. |
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Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz | Bahnhofstrasse 15 | Postfach 1187 | 6431 Schwyz |