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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 4. Februar 2021 Rahmenbedingungen für Schwyzer Härtefallprogramm konkretisiertDer Regierungsrat hat die Rahmenbedingungen für das kantonale Härtefallprogramm konkretisiert. Die Unterstützungsbeiträge für stark betroffene Schwyzer Unternehmen orientieren sich an den tatsächlichen Fixkosten und am Jahresumsatz. Zudem berücksichtigen sie die unterschiedliche Betroffenheit und Schliessungsdauer der Unternehmen. Die Unterstützungsbeiträge umfassen in der Regel die Fixkosten für fünf beziehungsweise sieben Monate. Die ersten Zahlungen wurden diese Woche ausgelöst. Der Regierungsrat will den von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen im Kanton Schwyz wirkungsvoll unter die Arme greifen. Er unterstützt die Unternehmen daher mit nicht rückzahlbaren Beiträgen und verzichtet dabei auf Darlehen oder Bürgschaften. Bereits Mitte Januar 2021 hat der Regierungsrat die Obergrenzen der Härtefallunterstützung festgelegt: Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mehr als 40 Prozent sowie Unternehmen mit Schliessungsdatum 22. Dezember 2020 erhalten maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019, jene mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 maximal zehn Prozent. Der Maximalbetrag je Unternehmen liegt bei Fr. 500 000.--. Tatsächliche Fixkosten massgebend Betroffene Schwyzer Unternehmen sollen einen möglichst angemessenen Unterstützungsbeitrag erhalten. Der Beitrag ist so zu bemessen, dass er dem Unternehmen gegnügend Liquidität verschafft, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. Gleichzeitig sollen die zur Verfügung stehenden Mittel fair aufgeteilt werden, um alle Unternehmen unterstützen zu können, die Hilfe benötigen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die Unterstützungsbeiträge basierend auf den tatsächlichen Fixkosten der Unternehmen festzusetzen. Es sind namentlich die Fixkosten wie Mieten, Versicherungsprämien und Bewirtschaftungskosten, die ein Unternehmen kurzfristig kaum senken kann. Hingegen können die variablen Kosten (beispielsweise Warenkosten) einfacher reduziert werden und die Personalkosten sind bei betroffenen Unternehmen durch die Kurzarbeitsentschädigung oder die Corona-Erwerbsersatz-Entschädigung gedeckt. Abgestuft nach Betroffenheit und Schliessungsdauer Der Regierungsrat hat weiter entschieden, die unterschiedliche Betroffenheit sowie die unterschiedliche Schliessungsdauer von Unternehmen zu berücksichtigen. Er will den Unternehmen die Fixkosten in der Regel für fünf beziehungsweise sieben Monate entschädigen. Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von über 40 Prozent sowie Unternehmen, die seit dem 22. Dezember 2020 geschlossen sind, erhalten 60 Prozent der Fixkosten des Jahres 2020, was rund sieben Monaten entspricht. Unternehmen mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 bekommen 40 Prozent der Fixkosten erstattet, also eine Abdeckung von rund fünf Monaten. Steht der errechnete Betrag in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den ungedeckten Fixkosten des Unternehmens, kann dieser angepasst werden. Sollte die Summe der festgesetzten Beiträge die zur Verfügung stehenden Bundes- und Kantonsmittel für Härtefallmassnahmen übersteigen, werden alle Beiträge proportional gekürzt. Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt deshalb in Form von Teilzahlungen. Mit der ersten Teilzahlung werden 50 Prozent des festgesetzten Unterstützungsbeitrags an die Unternehmen ausgerichtet. Erste Auszahlungen ausgelöst Aktuell rechnet der Kanton Schwyz mit rund 1000 bis 1300 Anträgen, wobei bereits rund 400 Anträge eingegangen sind. Bis Ende dieser Woche werden die ersten 60 Zahlungen ausgerichtet. Damit kann das selbstdefinierte Ziel, die Zahlungen innerhalb von rund zwei Wochen nach Vorliegen des vollständigen und korrekt eingereichten Antrags auszulösen, eingehalten werden. Kantonsrat entscheidet über Unterstützungspaket 2021 Um an den vom Bundesrat am 18. Dezember 2020 zusätzlich gesprochenen 750 Mio. Franken partizipieren zu können, unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Sitzung vom 24. Februar 2021 das «Unterstützungspaket 2021 zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft» im Umfang von 3.861 Mio. Franken. Mit den damit ausgelösten Bundesmitteln von 7.839 Mio. Franken umfasst das Unterstützungspaket 2021 rund 11.7 Mio. Franken. Bereits am 16. Dezember 2020 hat der Kantonsrat das Unterstützungspaket 2020 im Umfang von insgesamt 15.55 Mio. Franken (Kanton: 4.976 Mio. Franken; Bund: 10.574 Mio. Franken) genehmigt. Vorbehältlich der Zustimmung durch den Kantonsrat stehen damit Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen zur Verfügung. LinkHärtefallprogramm Kanton Schwyz: Factsheet |
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