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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 31. März 2021 Schwyzer Härtefallprogramm wird aufgestocktDer Regierungsrat hat weitere 19.2 Mio. Franken bewilligt, um damit dringend benötigte Zahlungen an Schwyzer Unternehmen fortführen zu können. Dies, nachdem das Bundesparlament in der Frühjahrssession 2021 die Härtefallmittel für besonders betroffene Unternehmen erheblich aufgestockt hatte. Dem Kanton Schwyz stehen damit insgesamt rund 94 Mio. Franken zur Verfügung. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben auf weite Teile der Schwyzer Wirtschaft einschneidende Auswirkungen. Ein Ende der Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit ist derzeit nicht absehbar. Entsprechend gross ist der Unterstützungsbedarf zahlreicher Branchen, um Konkurse und damit den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. Kanton beteiligt sich zu 30 Prozent Von den total 94 Mio. Franken, die dem Kanton Schwyz zur Unterstützung von Härtefällen zur Verfügung stehen, übernimmt der Bund 66 Mio. Franken. Der Kanton hat sich mit 30 Prozent zu beteiligen, was 28 Mio. Franken entspricht. Neben den jüngst bewilligten 19.2 Mio. Franken hatte der Kantonsrat bereits im Dezember 2020 und im Februar 2021 insgesamt 8.8 Mio. Franken gesprochen. Rasches Handeln ist zwingend Nachdem das Bundesparlament im März 2021 die Härtefallhilfe massiv aufgestockt hat, ist der Druck in den Kantonen gross, mit eigenen Beiträgen die zur Verfügung stehenden Bundesmittel rasch auzuslösen und einzusetzen. Würde der ordentliche parlamentarische Weg beschritten, könnte der Kantonsrat in der Sitzung vom 28. April 2021 über das Unterstützungspaket befinden. Eine allenfalls notwendige Volksabstimmung könnte frühestens Mitte August 2021 angesetzt werden, womit erste Auszahlungen erst Ende August 2021 erfolgen würden. Für die betroffenen Unternehmen kämen diese Unterstützungsbeiträge allerdings viel zu spät. Der Regierungsrat hat deshalb die 19.2 Mio. Franken als notwendig gebundene Ausgabe zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung einer Vielzahl von Corona-bedingten Konkursen beschlossen. Damit können die von den behördlichen Massnahmen betroffenen Unternehmen im Kanton Schwyz rasch und wirkungsvoll unterstützt werden. Bereits 600 Unternehmen mit Teilzahlungen unterstützt Bisher wurden rund 600 Unterstützungsanträge genehmigt und hälftige Teilzahlungen im Umfang von 17 Mio. Franken an Schwyzer Unternehmen geleistet. In der ersten Aprilhälfte 2021 ist eine zweite Tranche im Umfang von 40 Prozent geplant. Bis Ende Juni 2021 rechnet das Volkswirtschaftsdepartement mit insgesamt bis zu 1300 Gesuchen. Regierungsrat weiterhin für rasche Lockerungen Angesichts der enormen finanziellen Belastungen für die Staatshaushalte auf Bundes- und Kantonsebene bekräftigt der Regierungsrat seine bereits früher dargelegte Haltung, dass die Covid-19-Einschränkungen möglichst rasch gelockert werden sollen. Es soll allen Wirtschaftszweigen ermöglicht werden, wieder eine geordnete Tätigkeit aufzunehmen. Gezielte Öffnungsschritte tragen am wirksamsten dazu bei, den wirtschaftlichen Schaden der Unternehmen möglichst tief zu halten. Selbstverständlich haben die sukzessiven Lockerungen unter Einhaltung geltender Schutzkonzepte zu erfolgen. LinkHärtefallprogramm Kanton Schwyz: Anforderungen und Antragsformular |
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