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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 7. April 2022 Erwerbstätigkeit von Schutzbedürftigen mit Ausweis SJeden Tag kommen neue Geflüchtete aus der Ukraine in der Schweiz an. Sie werden vom Bund registriert und erhalten den Schutzstatus S. Mit diesem Status können sie ohne Wartefrist einer Arbeit nachgehen. Es ist sowohl eine Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis als auch eine selbständige Erwerbstätigkeit möglich. Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen. Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen. Ein Stellenwechsel ist möglich und bewilligungspflichtig. Benötigte Unterlagen
Für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit müssen die entsprechenden Personen ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen und nachweisen, dass die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt werden und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage vorhanden ist. Benötigte Unterlagen
Weitere Informationen stehen auf der Webseite des Amts für Arbeit des Kantons Schwyz zur Verfügung. |
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Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz | Bahnhofstrasse 15 | Postfach 1187 | 6431 Schwyz |