LandwirtschaftsnewsGrüezi Vorname Nachname Seit dem letzten Newsletter haben wir wieder einige spannende und wichtige Themen aus der Landwirtschaft gesammelt und stellen Ihnen diese hiermit gerne zu. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Stöbern und senden beste Grüsse Amt für Landwirtschaft des Kantons Schwyz und
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Aktuelle Trockenheit: Massnahmen in der LandwirtschaftDie aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen sind für viele Landwirtschaftsbetriebe eine grosse Herausforderung. Wenn Anforderungen an die Direktzahlungsanforderungen aufgrund des durch Trockenheit bedingten Futtermangels nicht erfüllt werden können, kommt Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung «Höhere Gewalt» zur Anwendung. Die entsprechende Meldepflicht an die zuständige kantonale Behörde für die Geltendmachung von höherer Gewalt wird per sofort aufgehoben. Sie gilt nur für die Trockenheit im Ganzjahresgebiet und für das laufende Jahr 2026.
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Düngbare Flächen - InformationUns erreichen vereinzelt Rückfragen, da die düngbare Fläche in der Dokumentation der Strukturdatenerhebung von jener der Akontozahlung abweicht. Gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) und dem Flächenkatalog des Bundes werden bestimmte Kulturcodes nur zur Hälfte der düngbaren Fläche angerechnet (betrifft im Grünland die «extensiv genutzte Weide» und «wenig intensiv genutzte Wiesen»). Die düngbare Fläche wurde bisher nicht korrekt ausgewiesen. Mit der Umstellung auf das neue Datenverwaltungssystem wurde diese Berechnung nun an die geltenden Bundesvorgaben angepasst. Die Anpassung hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Nährstoffbilanz. Sie kann jedoch Auswirkungen darauf haben, ob ein Betrieb aufgrund des Mindesttierbesatzes zur Erstellung einer Nährstoffbilanz verpflichtet ist. Entsprechend fällt der Mindesttierbesatz gegenüber den Angaben in der Strukturdatenerhebung geringfügig tiefer aus. Für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter besteht aktuell kein Handlungsbedarf. |
Infos Eignungsprüfung HerdenschutzhundeFür die Eignungsprüfung der Herdenschutzhunde hat sich der Anmeldeprozess verändert. |
Graugänse und HöckerschwäneAm 1. Juli 2026 trat die neue Jagd- und Wildschutzverordnung in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist die Abteilung Jagd und Wildtiere im gesamten Kantonsgebiet für die Bearbeitung von Schäden durch Graugänse und Höckerschwäne zuständig. Bitte beachten Sie das überarbeitete Merkblatt, es enthält das Vorgehen bei Schadensmeldungen sowie die Zuständigkeiten und Abläufe. |
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