Newsletter Submissionswesen Nr. 1/202630. Juni 2026 |
AktuellTagung nachhaltige öffentliche Beschaffung, 8. September 2026Die öffentliche Beschaffung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen komplexen rechtlichen Vorgaben, strategischen Zielen und den Herausforderungen der täglichen Praxis. Nachhaltigkeit ist dabei kein statischer Zielzustand, sondern verlangt in der Umsetzung oft sorgfältige Abwägungen zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen. Gleichzeitig lässt sich – etwa durch organisatorische oder technische Anpassungen, den gezielten Einsatz geeigneter Instrumente sowie einen frühzeitigen Austausch – wertvolles Synergiepotenzial erschliessen. Unter folgendem Link können Sie sich anmelden: Link. Faktenblatt zum Nachhaltigen Bauen mit den Gebäudelabels SchweizDas neues Faktenblatt gibt einen kompakten Überblick über die Schweizer Gebäudelabels. Es richtet sich an Bauherrschaften und Planende und enthält praktische Tipps zum Bauen mit den Labels. Das Faktenblatt zeigt auf, welche Labels sich für unterschiedliche Projektarten eignen, wo ihre Schwerpunkte im Bereich Nachhaltigkeit liegen und wie sie im Verlauf eines Bauprojekts optimal eingesetzt werden können. Erarbeitet wurde es in Zusammenarbeit mit dem NNBS. KBOB-Leitfaden zur Beschaffung von Planungsleistungen und von WerkleistungenDie KBOB hat ihre Leitfäden zur Beschaffung von Planungsleistungen bzw. von Werkleistungen aktualisiert. Mithilfe dieser Instrumente soll einer öffentlichen Bauherrschaft aufgezeigt werden, wie sie bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungs- bzw. Werkleistungen (Leistungsofferte) zweckmässig vorgeht und wie sie die von der KBOB zur Verfügung gestellten Dokumente verwendet, damit beim Zuschlag ein qualitativ möglichst gutes Resultat in Form des vorteilhaftesten Angebots vorliegt. KBOB-Leitfaden zu Eignungs- und Zuschlagskriterien zu BIMMit diesem Leitfaden und dem dazugehörigen Formular werden die «konventionellen» KBOB-Ausschreibungsunterlagen um BIM-bezogene Eignungs- und Zuschlagskriterien bei der Beschaffung von Planungsleistungen ergänzt. Weitere Informationen finden Sie hier. Simap Release 2.1 bis 2.4Mit den Releases 2.1 bis 2.4 wird die Software vor allem hinter den Kulissen geprüft, verbessert und optimiert. Weitere Angaben finden Sie hier. |
BemerkenswertWeiterbildung im öffentlichen BeschaffungswesenDas öffentliche Beschaffungswesen stellt hohe Anforderungen an die Fachkräfte. Wer in diesem anspruchsvollen Umfeld bestehen will, braucht fundiertes Know-how. Zwei Weiterbildungsformate haben sich in der Schweiz etabliert: der eidgenössische Fachausweis «Spezialist/-in öffentliche Beschaffung» des Vereins IAöB sowie das Certificate of Advanced Studies (CAS) in öffentlicher Beschaffung der Berner Fachhochschule (BFH). Beide bieten einschlägige Kompetenzen im öffentlichen Beschaffungswesen – mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Weitere Informationen finden Sie hier. Nachhaltige Beschaffung von emissionsrelevanten BaumaterialienEine neue Empfehlung der KBOB zeigt, wie öffentliche Bauherren die Beschaffung von Baumaterialien mit relevanten Treibhausgasemissionen gezielt nachhaltiger gestalten können. Am Beispiel von Bewehrungsstahl wird erläutert, wie ökologische Kriterien in Ausschreibungen integriert und emissionsärmere Produkte gefördert werden können. |
Cases – RechtsprechungC.1. Freihändige Vergabe WärmeverbundDie Nutzung des Dampfs aus einer Kehrichtverbrennungsanlage zum Betrieb einer bestehenden, aber auszubauenden Wärmeverbundanlage stellt eine «technische Besonderheit» dar, sodass die Konzession zum Betrieb des Wärmeverbundes willkürfrei freihändig an den Dampferzeuger vergeben werden durfte. Der Umstand, dass der überschüssige Dampf auch einem Drittunternehmen zur Verfügung gestellt werden könnte, welches dann seinerseits den Wärmeverbund betreibt, führt nicht zu einer Verletzung des Willkürverbots. Allerdings prüfte das Bundesgericht die Vergabe nur auf deren Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht, namentlich unter dem Blickwinkel des Willkürverbots, weil im betroffenen Kanton Bern die IVöB 2019 nur als kantonales, nicht als interkantonales Recht gilt
C.2. Keine Ausschlusspflicht bei UmlagerungenEine Pflicht zum Ausschluss einer Anbieterin, deren Angebot die Preisbildungsvorschriften verletzt (Kostenumlagerungen), besteht nur dort, wo der Verzicht auf den Ausschluss in Widerspruch zu grundlegenden Zielen des öffentlichen Beschaffungsrechts tritt. Dies ist der Fall, wenn sich die Verletzung einer Preisbildungsvorschrift auf den Zuschlag auswirken könnte. In Fällen wie dem vorliegenden, bei welchem ein Angebot trotz des finanziellen Risikos aufgrund der unrichtigen Kostenverlagerung im Ergebnis das günstigste ist, muss dieses von der Vergabestelle berücksichtigt werden können.
C.3. Mitteilung des Wettbewerbsergebnisses als Ausschluss?Gemäss Gericht stellt die Mitteilung des Wettbewerbsergebnisses bei materieller Betrachtung eine Verfügung der Auftraggeberin betreffend den Ausschluss aller Teams ausser dem Gewinnerteam aus dem Vergabeverfahren dar. Deshalb muss die Rechtswidrigkeit des durchgeführten Wettbewerbsverfahrens bereits im Rahmen der durch die Auftraggeberin verantworteten Publikation des Wettbewerbsergebnisses angefochten werden. Ein unterlegener Teilnehmer kann mit der Beschwerdeerhebung nicht zuwarten, bis die Auftraggeberin (allenfalls) den Folgeauftrag freihändig dem Wettbewerbsgewinner erteilt.
Diese Meinung wird kritisiert, weil das BöB (gleich wie die IVöB) im abschliessenden Verfügungskatalog seines Art. 53 Abs. 1 die Mitteilung des Wettbewerbsergebnisses nicht nennt und die Mitteilung des Wettbewerbsergebnisses für alle Teams ausser dem Gewinnerteam materiell auch gar nicht einem Verfahrensausschluss gleichkommt.
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