Allgemeines
Aufgaben der Abteilung Gesundheitsversorgung
Die Abteilung Gesundheitsversorgung übt zusammen mit dem Kantonsarzt, der Kantonsapothekerin und dem Kantonszahnarzt Aufgaben der Aufsicht über das Gesundheitswesen aus. Sie koordiniert die Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention und organisiert die Spezialdienste der ambulanten medizinischen Versorgung und die medizinische Katastrophenhilfe, soweit der Kanton dafür zuständig ist. Die Bearbeitung der Gesuche für Gesundheitsberufe und medizinische Organisationen und Einrichtungen und die administrative Unterstützung der Kantonsapothekerin bei der Heilmittelkontrolle sind weitere Aufgaben der Abteilung.
Weiter plant und koordiniert sie die inner- und ausserkantonale stationäre medizinische Versorgung und übt die Aufsicht darüber aus. Sie hält die Spitalliste aktuell und erarbeitet die Leistungsaufträge an die Spitäler sowie die entsprechenden Budgets. In regelmässigen Abständen überprüft sie die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Spitalleistungen.
Die Abteilung ist im Rahmen des KVG zuständig für Tarifgenehmigungen, Tariffestsetzungen sowie Tarifstreitigkeiten, und sie erarbeitet übergreifende Projekte im kantonalen Gesundheitswesen. Sie verfolgt die Entwicklung der Kosten der Krankenkassenprämien.