Allgemeines
Aufgaben der Abteilung Soziales
Die Abteilung Soziales berät und beaufsichtigt Gemeinden, Behörden und Institutionen im Sozialbereich. Sie stellt die bedarfsgerechte Betreuung, Beschäftigung und Förderung von Menschen mit Behinderung sicher und bewilligt den Betrieb von sozialen Einrichtungen. Weiter übernimmt sie Koordinationsaufgaben in Kinder-, Jugend- und Familienfragen. Sie führt den Amtsverkehr im Sozialbereich mit den Gemeinden, anderen Kantonen, dem Bund und dem Ausland. Sie ist auch verantwortlich für die Führung der Opferberatungsstelle und für die Ausrichtung von Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer.