Der öffentliche Verkehr im Kanton Schwyz wird noch attraktiver

Das öV-Grundangebot 2024–2027 wird dem Kantonsrat vorgelegt

(Stk/i) Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat das Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs für die Jahre 2024–2027 zur Genehmigung vor. Mit 26 Massnahmen und Entwicklungsfeldern wird der öffentliche Verkehr im Kanton Schwyz ab 2024 noch attraktiver, effizienter und nachhaltiger. Es sind jährlich durchschnittlich 35.5 Mio. Franken Abgeltungen an die Transportunternehmen vorgesehen.

Alle vier Jahre legt der Regierungsrat das öV-Grundangebot fest. Es ist gemäss Gesetz nach Anhören der Bezirke und Gemeinden durch den Kantonsrat zu genehmigen. Das öV-Grundangebot ist Grundlage und gleichzeitig Rahmen für die Bestellung des Angebots im öffentlichen Verkehr im Kanton Schwyz. Im öV-Grundangebot werden die abgeltungsberechtigten Regionalverkehrslinien, die Taktdichte jeder Linie, Entwicklungsfelder sowie der Finanzrahmen für die jährlichen Abgeltungen an die Transportunternehmen festgelegt.

Grosses Mitwirkungsinteresse
Vom 15. Februar bis 23. Mai 2022 wurde das Vernehmlassungsverfahren zum öV-Grundangebot 2024–2027 durchgeführt. Insgesamt 63 politische Parteien, Behörden, Transportunternehmen, Verbände oder Organisationen nutzten die Möglichkeit zur Mitwirkung. In der Gesamtbetrachtung aller Vernehmlassungsteilnehmer wird der regierungsrätliche Entwurf des öV-Grundangebots 2024–2027 mehrheitlich befürwortet und unterstützt. Die konkret geplanten Massnahmen sollen umgesetzt und die Entwicklungsfelder weiterbearbeitet werden. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten hat der Regierungsrat das öV-Grundangebot im Vergleich zum Entwurf vom 15. Februar 2022 in einzelnen Punkten nochmals ergänzt und angepasst.

26 Massnahmen und Entwicklungsfelder für einen noch attraktiveren öV
Im öV-Grundangebot 2024–2027 sind insgesamt 26 Massnahmen und Entwicklungsfelder in allen Verkehrsregionen vorgesehen. Sie haben zum Ziel, den öffentlichen Verkehr im Kanton Schwyz noch attraktiver, effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Im Mittelpunkt des öV-Grundangebots 2024–2027 stehen:

  • ein Angebotsausbau beim Buskonzept in der March;
  • die Sicherstellung der Bahnerschliessung in der Obermarch;
  • die Einführung eines neuen Buskonzepts in Einsiedeln;
  • gezielte Angebotsausbauten in den Verkehrsregionen Innerschwyz und Küssnacht;
  • der öV-Anschluss für die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte (ESP);
  • die Wiederaufnahme der Buslinien Schwyz - Ibergeregg - Oberiberg, Muotathal - Bisisthal - Sahli und die öV-Erschliessung der Gewerbegebiete First und Chaltenboden in das öV-Grundangebot;
  • Entwicklungsfelder für die Bereiche Nachtangebot, Umwelt, Wettbewerb und Innovation

Unsicherheiten beim Finanzrahmen
Im öV-Grundangebot 2024–2027 sind jährlich durchschnittlich 35.5 Mio. Franken Abgeltungen an die Transportunternehmen budgetiert. Diese Mittel sichern die Weiterbearbeitung und Umsetzung der geplanten Massnahmen und Entwicklungsfelder zur weiteren Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Schwyz. Aufgrund der steigenden Inflationsrate sowie der Preisentwicklung bei den Rohstoffen wurde der Finanzrahmen des öV-Grundangebots 2024–2027 im Juli 2022 nochmals überprüft und angepasst.

Im November im Kantonsrat
Das vom Regierungsrat beschlossene öV-Grundangebot 2024–2027 wird nun dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) wird das öV-Grundangebot 2024–2027 vorberaten, die Beschlussfassung im Rat ist im November 2022 vorgesehen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Telefon 041 819 25 00 (erreichbar: Donnerstag, 25. August 2022, ab 13.30 Uhr)