Neue «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» unbestritten

Kommission ist für vorgeschlagene Umsetzung für eine Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule

Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates für eine kantonale Umsetzung der auf Stufe Bund beschlossenen Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule beraten. Sie spricht sich vollumfänglich für den Antrag des Regierungsrates aus.

Der Bundesgesetzgeber hat eine Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule verabschiedet. Im Rahmen der Umsetzung im kantonalen Recht soll insbesondere aus den bisherigen drei selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten «Ausgleichskasse Schwyz», «IV-Stelle Schwyz» und «Familienausgleichskasse Schwyz» mit der «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» (SVASZ) eine einzige Anstalt werden. Für die neue SVASZ muss zudem künftig eine vom Kanton unabhängige Verwaltungskommission als strategisches Aufsichtsorgan eingerichtet werden. Dies gilt für diejenigen Bereiche, die nicht ohnehin bereits der direkten Bundesaufsicht unterstehen. Die Verwaltungskommission soll nach neuer Bundesvorgabe die Aufsicht namentlich dort ausüben, wo diese bisher das Departement des Innern bzw. der Regierungsrat wahrgenommen hat. Für die Umsetzung hat der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Totalrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung unterbreitet.

Kommission unterstützt Regierungsantrag
Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage vorberaten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates vollumfänglich und überweist die Vorlage ohne Änderungsantrag an den Kantonsrat.

Regierungsrat als Wahlbehörde
Der von der Kommissionsmehrheit unterstützte Vorschlag des Regierungsrates sieht eine Wahl der gesamten Verwaltungskommission der SVASZ und dessen Präsidenten durch den Regierungsrat vor. Der Regierungsrat wird als die geeignete Wahlbehörde erachtet, da die Verwaltungskommission als Fach- und nicht als Politgremium ausgestaltet werden und bei der Rekrutierung der Mitglieder die Fachkompetenz, die Erfahrung in der Führung eines Unternehmens und nicht die politische Ausrichtung ausschlaggebend sein soll. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass der Präsident und die weiteren Mitglieder der neuen Verwaltungskommission durch den Kantonsrat gewählt werden. Die Möglichkeit, dass der Regierungsrat eines seiner Mitglieder in die Verwaltungskommission wählen kann, soll jedoch beibehalten werden. Die Kommissionsminderheit begründet dies damit, dass die Wahl durch den Kantonsrat eine stärkere demokratische Legitimation gewährleiste und für mehr Transparenz bei der Besetzung der Verwaltungskommission sorge.

Kantonsrat
Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit


Irene Huwyler Gwerder
Präsidentin der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit
+41 79 664 73 48
(erreichbar: Montag, 7. April 2025, 13.30 – 15 Uhr)