Über 17 Millionen Franken zusätzlich an Prämienverbilligung vorgesehen
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, einen Entwurf für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz betreffend Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative in die Vernehmlassung zu schicken.
Hauptanliegen ist die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Bundes zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenversicherungsprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Er verpflichtet die Kantone, die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) neu mit einem Mindestbetrag zu verbilligen. Zudem müssen die Kantone festlegen, welchen Anteil am verfügbaren Einkommen der Versicherten die Krankenkassenprämie höchstens ausmachen darf (sogenanntes «Sozialziel»).
Das Prämienverbilligungssystem soll dahingehend angepasst werden, dass der Kanton Schwyz nach Ablauf der Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung, das heisst konkret ab 1. Januar 2028, die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllt. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Aufheben der Höchsteinkommensgrenzen für den Anspruch auf IPV;
- mehr zeitliche Flexibilität durch eine Kompetenzdelegation an den Regierungsrat für die Festlegung von Selbstbehalt und Richtprämien neu in der Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (VVzEGzKVG);
- Erhöhung des Vermögensfreibetrags für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens pro erwachsene Person von 25'000 Franken auf 30'000 Franken analog zu den Ergänzungsleistungen;
- Wegfall des gemeinsamen Anspruchs auf IPV der jungen Erwachsenen zwischen dem 18. und 25. Altersjahr in Ausbildung zusammen mit den Eltern oder der unterstützungspflichtigen Person.
Der Regierungsrat sieht im Rahmen der beabsichtigten Kompetenzdelegation vor, den Selbstbehalt von 11 % auf 10 % und die Richtprämien von 90 % auf 85 % der kantonalen Durchschnittsprämien zu senken.
Als Folge der vorgesehenen Teilrevision werden gemäss Schätzungen rund 35.3 % der Einwohner des Kantons Schwyz (insgesamt über 58 000 Personen) in den Genuss von IPV kommen (im Vergleich dazu: 2024 betrug der IPV-Anteil im Kanton Schwyz 24.2 % bzw. 40 093 Personen). Die Gesamtaufwendungen für die IPV fallen gemäss provisorischer Berechnungen auf Basis der Zahlen 2025 mit der neuen Regelung mit 111.4 Mio. Franken rund 17.3 Mio. Franken höher aus als aktuell im Jahr 2025. Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. Januar 2028 vorgesehen.
- Vernehmlassungsunterlagen
- Frist: 26. Juni 2026
Departement des Innern
Regierungsrat Damian Meier
Vorsteher Departement des Innern
+41 41 819 16 65
(erreichbar: Mittwoch, 18. März 2026, 10.30 bis 11.30 Uhr)