Anpassung Merkblatt «Voraussetzungen für die Gewährung und Berechnung des Zweiverdienerabzuges»

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt «Voraussetzungen für die Gewährung und Berechnung des Zweiverdienerabzuges» angepasst. Das Merkblatt wurde aktualisiert (neuer Mindest- und Höchstabzug bei der direkten Bundessteuer) und redaktionell überarbeitet. Es lautet neu Voraussetzungen und Berechnung des Zweiverdienerabzuges und gilt ab Steuerperiode 2023. Die Höhe der in älteren Steuerperioden massgebenden Abzüge wird neu in einem Anhang zum Merkblatt geführt.