Gesuch Ratenzahlung Staat
Die Steuerämter der Bezirke und Gemeinden können bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen oder Stundung) bewilligen.
Ratenzahlungen sind dabei in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr vorzusehen und werden nur in einer finanziellen Notlage gewährt.