Teilrevision des Energiegesetzes und Gebäudeprogramm 2025–2028

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr unterstützt die regierungsrätlichen Vorlagen

(KR/i) Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Markus Vogler, beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage über eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes anzunehmen. Mit der Gesetzesrevision sollen Anreize geschaffen werden, den tiefen Untergrund für die Tiefengeothermie-Nutzung zu untersuchen. Weiter unterstützt die Kommission eine Ausgabenbewilligung im Umfang von 10 Mio. Franken für die Weiterführung des Gebäudeprogramms 2025 bis 2028.

Aufgrund der Motion M 8/21 erarbeitete das Umweltdepartement zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) verschiedene Varianten zur Förderung der Tiefengeothermie im Kanton Schwyz. Um die Grundlagen für die in der Motion geforderten Untersuchungen zu schaffen, ist eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes notwendig.

Förderung der Tiefengeothermie
Um einen Überblick über das Kantonsgebiet zu gewinnen und selbst eine Entscheidungsgrundlage für allfällige Gesuche zu haben, plant der Kanton, Voruntersuchungen über das ganze Kantonsgebiet zu veranlassen. Die Resultate dieser Studie werden veröffentlicht. Zudem plant der Kanton, bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten bei der Prospektion bei konkreten Projekten zu bezahlen, falls der Bund seinerseits Abgeltungen gewährt. So ist nicht nur die Förderung der Tiefengeothermie als einheimische und unabhängige Energiequelle sichergestellt, sondern auch die Einhaltung von schweizweit geltenden Richtlinien bei der Untersuchung von Geothermie-Ressourcen.

In der Beratung der Vorlage wurden von der kantonsrätlichen Kommission verschiedene offene Fragen geklärt und ein Minderheitsantrag gestellt. Gemäss diesem soll die Unterstützung durch den Kanton nur für hydrothermale Systeme, also für Anlagen, die natürlicherweise im Gestein vorhandenes Wasser nutzen, gewährt werden. In der Schlussabstimmung wird die Teilrevision angenommen.

Ausgabenbewilligung für das Gebäudeprogramm 2025 bis 2028
Um die gesetzlich verankerten «Netto-Null» Ziele bis 2050 zu erreichen, müssen die Gebäude besser gedämmt und die Nutzung fossiler Energien durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von jährlich 2.5 Mio. Franken für weitere vier Jahre. Das nationale Gebäudeprogramm ist eine Initiative des Bundes, die hauptsächlich durch Mittel aus der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe finanziert wird. Von diesen Mitteln erhielten die Kantone bisher einen Drittel als Sockelbeitrag, sofern sie ein eigenes kantonales Förderprogramm angeboten haben. Die restlichen zwei Drittel wurden als Ergänzungsleistungen auf die kantonalen Beiträge verteilt. Diesen kantonalen Beitrag gilt es zu verlängern, um auch weiterhin Leistungen des Bundes zu erhalten.

Die Kommission befasste sich an ihrer Sitzung intensiv mit der beantragten Ausgabenbewilligung und war sich mehrheitlich einig, dass die Anschubfinanzierung und die dafür bereitgestellten Mittel gut aufeinander abgestimmt sind. Eine Warteliste konnte damit in den vergangenen Jahren vermieden werden und das Gewerbe konnte trotz guter Auslastung und die durch die Gesundheitskrise bedingten Schwierigkeiten einzelner Lieferketten die Aufträge gut bewältigen. Um das gesetzte Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen und eine Kontinuität beim Förderprogramm zu sichern, beantragt die Kommission dem Kantonsrat, die Ausgabenbewilligung zu erteilen. Per Minderheitsantrag wird, im Wissen, dass die Leistungen des Bundes in den nächsten Jahren tiefer als bisher ausfallen werden, die Verdoppelung der jährlichen Ausgabenbewilligung von 2.5 Mio. auf 5 Mio. Franken beantragt.

Beide Vorlagen sollen im Herbst 2024 vom Parlament verabschiedet werden.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission

Auskunft: Kantonsrat Markus Vogler, Präsident RUVEKO,  079 386 12 92