Änderungen im Gebäudeprogramm

Der klimafreundliche Ersatz grosser Heizungen wird ab nächstem Jahr direkt vom Bund gefördert. Das schafft auf kantonaler Ebene Raum für einen zusätzlichen Anreiz bei Sanierungen der Gebäudehülle.

Per 1. Januar 2025 tritt das Klima- und Innovationsgesetz in Kraft und damit auch die Klimaschutz-Verordnung (KIV). In letzterer werden die Fördermassnahmen geregelt, die nun eine Anpassung beim kantonalen Gebäudeprogramm mit sich bringen. Konkret fördert neu der Bund mit seinem Impulsprogramm den Ersatz grosser Heizungen sowie dezentraler Elektroheizungen.

Bisher tat dies der Kanton Schwyz mit seinem Gebäudeprogramm. Dieser unterstützt weiterhin den Austausch fossiler oder elektrisch betriebener Systeme durch klimafreundliche Alternativen, jedoch nur noch bis zu einer Heizleistung von 70 Kilowatt. Grössere Heizungen mit mehr Leistung werden ab 2025 durch das nationale Programm subventioniert.

Mehr Förderung bei Gesamtsanierung

Das schafft im kantonalen Gebäudeprogramm Platz für eine zusätzliche Förderung bei der Sanierung von Gebäudehüllen. Wer mindestens 90 Prozent der Dach- und Fassadenfläche eines Gebäudes energetisch saniert, erhält ab 2025 neu einen Bonus von 40 Franken pro Quadratmeter Dämmfläche. Dieser wird zusätzlich zu den bisherigen 60 Franken pro Quadratmeter gewährt. Damit sorgt der Kanton für mehr Anreiz für eine umfassende Gesamtsanierung, was zu einer besseren Energieeffizienz führt.

Der Schwyzer Kantonsrat hat an seiner Session im September die Finanzierung des Gebäudeprogrammes 2025 bis 2028 bewilligt. Damit finanziert der Kanton wie bisher die damit verbundenen Fördermassnahmen mit jährlich 2.5 Millionen Franken. Zusätzlich stehen dem Gebäudeprogramm Gelder aus der CO2-Abgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe zur Verfügung.

Eingabe über dasselbe Gesuchsportal

Für beide Programme können Gesuche über das bereits bekannte Portal des Gebäudeprogrammes unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/sz erstellt und eingereicht werden. Gesuche für das zu Ende gehende Jahr können noch bis 20. Dezember 2024 eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt. Ab 13. Januar 2025 können dann wieder neue Gesuche eingereicht werden.

Die Website des Kantons bietet unter www.energie.sz.ch/förderprogramm weitere Informationen zu den Bedingungen und Förderbeiträgen. Fragen zu beiden Programmen – also dem kantonalen Gebäudeprogramm und dem Impulsprogramm des Bundes – sowie der Abwicklung von Gesuchen beantwortet Silvan Gwerder per E-Mail an silvan.gwerder@sz.ch oder unter Telefon 041 819 15 19.