Kantonaler Nutzungsplan zur Deponie «Altstatt» in Sattel
Die Planungsunterlagen liegen öffentlich auf
Im Gebiet «Altstatt» in der Gemeinde Sattel ist die Errichtung einer Deponie Typ A vorgesehen. Die öffentliche Auflage der kantonalen Nutzungsplanung für das Projekt startet am 4. Juli 2025 und dauert bis zum 2. August 2025. Die Unterlagen sind bei der Gemeindekanzlei Sattel und beim Amt für Umwelt und Energie in Schwyz einsehbar.
Deponieprojekt «Altstatt»
Geplant ist eine Deponie Typ A für sauberes Aushub- und Ausbruchmaterial mit einem Volumen von rund 610'000 m³ und einer Fläche von 5.85 ha. Die Ablagerung erfolgt in drei Etappen über eine Dauer von acht bis zehn Jahren. Für die Erschliessung ist eine temporäre Zufahrtsstrasse ab der Aegeristrasse nötig. Diese wird nach Abschluss zurückgebaut. Es kommt zu einer temporären Rodung von 135 m² Wald. Zudem werden 1.6 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht, welche an anderer Stelle ersetzt werden.
Kantonale Nutzungsplanung
Das ursprüngliche Planungsverfahren auf Stufe Gemeinde wurde 2020 gestartet und führte zu einem kommunalen Teilzonenplan, welcher 2023 letztinstanzlich vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Aufgrund des grossen Deponievolumens ist neu ein kantonaler Nutzungsplan notwendig. Die Deponiegemeinschaft Innerschwyz (DGI) reichte dazu im Oktober 2023 ein Gesuch ein. Das Umweltdepartement eröffnete daraufhin das entsprechende Verfahren. Die Projektinhalte wurden seit der ersten öffentlichen Auflage auf kommunaler Ebene nicht verändert.
Öffentliche Auflage und Einsprache
Gestützt auf § 10 Abs. 1 Bst. c PBG werden die Entwürfe von Verordnung, Nutzungsplankarte und Erläuterungsbericht während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können bei der Kanzlei der Gemeinde Sattel sowie beim Sekretariat des Amts für Umwelt und Energie in Schwyz (Kollegiumstrasse 28) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Auflage dauert vom 4. Juli bis 2. August 2025.
Wer vom Nutzungsplan betroffen ist, kann während der Auflage schriftlich Einsprache beim Umweltdepartement einreichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Umweltdepartement
Kilian Aregger
Amt für Umwelt und Energie
+41 41 819 20 46
(erreichbar: Donnerstag, 3. Juli 2025, 10.00 - 16.00 Uhr)