Wohin mit dem Schnee?

Ein Merkblatt gibt Antworten

Private Schneeablagerung vor einer Brücke, die zu einer Verstopfung des Gerinnes geführt hat.

Schneefall sorgt nicht nur für Freude. Die Räumung der Schneemassen führt teilweise zu Problemen. Deshalb möchte das Amt für Gewässer erneut auf das Merkblatt mit den Grundsätzen zur korrekten Schneeablagerung hinweisen.

Unkontrollierte Schneeablagerungen…
In den vergangenen Wintern wurde teilweise festgestellt, dass an Schneeablagerungsstellen der öffentlichen Dienste unerlaubterweise Schnee von privaten Liegenschaften (Firmenareale, Vorplätze, Strassen usw.) abgelagert wurde. Des Weiteren wurde an Gewässerabschnitten, die nicht als Schneeablagerungsstellen ausgeschieden sind, Schnee entsorgt. Teilweise handelte es sich dabei nicht nur um sauberen bis mässig verschmutzten Schnee.

…und deren Folgen
Das Resultat waren mit Schnee überhäufte Kippstellen, hinterlassene Unordnung, Verschmutzung der Gewässer und beschädigte Infrastrukturen. Grosse Schneemengen in Bächen können den Durchfluss verhindern und zu Überschwemmungen führen. Ausserdem beeinträchtigt dies die Wasserlebewesen, insbesondere Fische, denn ihr Lebensraum wird zerstört, die Wassertemperatur stark gesenkt und bei verschmutztem Schnee das Wasser verunreinigt. Deshalb werden die Schneeablagerungsstellen vor Aufnahme in die Schneeablagerungskarte durch die zuständigen kantonalen Fachstellen genau auf ihre Eignung geprüft.

Umweltdepartement


Sandro Betschart
Amt für Gewässer, Abteilung Gewässerschutz
+41 41 819 20 84
(erreichbar: Donnerstag, 20. November 2025, 10.30 - 11.30 Uhr)