150 Jahre Waldgesetz

Eine wegweisende Entscheidung feiert Jubiläum.

Mythen mit Aufforstung im Jahr 2012

Vor 150 Jahren fasste die Schweiz eine wegweisende Entscheidung für ihre Wälder.  Mit dem ersten eidgenössischen Waldgesetz von 1876 zog der Bund eine klare Grenze gegen die Übernutzung der Wälder. Das Gesetz legte den Grundstein für den Schutz des Waldes und machte den Gedanken der nachhaltigen Nutzung erstmals zum verbindlichen Prinzip. Die Auswirkungen dieser Weichenstellung sind auch im Kanton Schwyz bis heute spürbar.

Vor 150 Jahren, am 24. März 1876, trat das erste eidgenössische Waldgesetz in Kraft. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war der Schweizer Wald aufgrund der hohen Nachfrage nach Holz stark übernutzt. Holz war der wichtigste Energieträger und für die wachsenden Siedlungen wurden grosse Mengen an Bauholz benötigt. Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Waldes in Form von Beweidung und das Sammeln von Waldstreu geriet der Schweizer Wald zusätzlich unter Druck. Die Übernutzung des Waldes führte zu einer rasanten Abnahme der Waldfläche. Besonders in den Gebirgskantonen mit ihren grossräumigen Schutzwäldern, welche die Bevölkerung und die Infrastruktur vor Naturgefahren schützen, war diese Entwicklung sehr problematisch.

Im Katastrophenjahr 1868 kamen in der Schweiz mehr als 50 Menschen durch Naturgefahrenereignisse ums Leben. Der Zustand des Schweizer Waldes und die dadurch zunehmenden Naturgefahrenereignisse entwickelten sich zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem, wie der Forstwissenschaftler Elias Landolt bereits 1862 festhielt. Durch die Naturkatastrophen wuchs das Bewusstsein für die Bedeutung der Schutzwälder in der Schweiz und führte zur Erkenntnis, dass der Wald von nationaler Bedeutung ist und auch auf dieser Ebene geschützt werden soll.

So erliess der Bund 1876 das erste eidgenössische Waldgesetz (damals Forstpolizeigesetz). Durch das Waldgesetz wurde erstmals festgehalten, dass die Waldfläche nicht vermindert werden darf und Nebennutzungen zu unterlassen sind, die die Waldbewirtschaftung beeinträchtigen.

Begriff der Nachhaltigkeit bereits im Waldgesetz von 1876
Bemerkenswert ist, dass der Begriff der Nachhaltigkeit, der in unserer heutigen Gesellschaft von solch zentraler Bedeutung ist, bereits im ersten Waldgesetz von 1876 Verwendung fand. Der Bund schrieb vor, dass nur ein nachhaltiger Holzertrag genutzt werden darf, also die genutzte Holzmenge den Zuwachs des Waldes nicht überschreiten darf. Was heute sehr simpel scheint, war zu dieser Zeit revolutionär.

Rutschgebiet am Fusse der Mythen 1928

Auch im Kanton Schwyz sind die Auswirkungen des ersten eidgenössischen Waldgesetzes bis heute spürbar. Im 19. Jahrhundert waren die Schwyzer Wälder stark unter Druck. Beispielsweise wurden die Wälder im Einzugsgebiet der Sihl aufgrund der Bedeutung der Wasserwege für den Transport von Holz stark geplündert. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts deckte der Holzexport aus diesen Wäldern wohl einen grossen Teil des Holzbedarfs der Stadt Zürich. Man geht davon aus, dass zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert mehr als eine Million Kubikmeter Holz abtransportiert und an die Stadt Zürich verkauft wurden. Zudem war der Wald aufgrund der Beweidung vielerorts stark in Bedrängnis. Im Jahr 1800 wurde der Wald am Fusse der Mythen durch einen Waldbrand fast vollständig zerstört und konnte sich aufgrund der Beweidung lange nicht mehr etablieren.

Die Verlockung, die Wälder zu Bargeld zu machen, sie abzuholzen und zusätzliches Weideland zu gewinnen, war auch im Kanton Schwyz generell gross. Da der Kanton Schwyz aufgrund seiner Topografie und Gewässer stark von gravitativen Naturgefahren wie Hochwasser, Murgängen, Rutschungen und Lawinen betroffen ist, war dies besonders problematisch.

Durch die konsequente Umsetzung des Waldgesetzes und zahlreiche Aufforstungsmassnahmen wurde diesem Umstand Rechnung getragen. Das Waldareal im Kanton Schwyz konnte sich seit der Einführung des ersten eidgenössischen Waldgesetzes wieder so weit ausdehnen, dass die Schutzwälder die Bevölkerung aktiv vor Naturgefahren schützen können.

Auch das Dorf Schwyz wird heute durch den einst stark zurückgedrängten Mythenbann und den aufgeforsteten Staatswald vor Naturgefahren geschützt. Heute werden die weitläufigen Wälder im Kanton Schwyz beinahe als selbstverständlich wahrgenommen und neben seiner wichtigen Schutzfunktion erfüllt der Schwyzer Wald zahlreiche weitere Aufgaben, von denen wir profitieren. Er liefert uns wertvolles Holz, dient als Erholungsraum und ist ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Umweltdepartement


Esther Lagler
Leiterin Abteilung Wald
Amt für Wald und Natur
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(erreichbar am Dienstag, 24. März 2026: 13:30-14:30 Uhr)