Erfolgreiche Förderung läuft weiter

Der Erfolg des Gebäudeprogramms im Kanton Schwyz hält an: Im Jahr 2025 konnten insgesamt 660 Projekte unterstützt werden, womit die bereitgestellten Fördermittel nahezu vollständig ausgeschöpft wurden. Das neu lancierte zusätzliche Impulsprogramm bietet weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten.

Moderne, auf erneuerbaren Quellen basierende Wärmesysteme sorgen für weniger Abhängigkeit von Energieimporten und damit für eine höhere Versorgungssicherheit. (Bild: Manu Friederich/Das Gebäudeprogramm)

Im letzten Jahr wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms 660 Gesuche bewilligt und Fördergelder von insgesamt 5,9 Millionen Franken gesprochen. Das entspricht 98 Prozent des Budgets, das somit praktisch restlos genutzt wurde.

Damit knüpft das Gebäudeprogramm nahtlos an den Erfolg der Vorjahre. Die hohe Nachfrage unterstreicht das grosse Interesse der Bevölkerung an energetischen Sanierungen und bestätigt die Wirksamkeit des kantonalen Förderprogramms. Dieses wurde 2024 vom Kantonsrat um weitere vier Jahre bis Ende 2028 verlängert.

Impulsprogramm mit verhaltenem Start

Etwas verhaltener zeigt sich der Erfolg beim Impulsprogramm, das 2025 neu vom Bund lanciert wurde. Mit 60 bewilligten Gesuchen und einem Fördervolumen von insgesamt knapp 1,5 Millionen Franken wurden nur rund 60 Prozent der verfügbaren Mittel genutzt.

Dennoch leistet auch dieses Programm einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Ein Grossteil der geförderten Projekte betrifft den Ersatz ineffizienter dezentraler Elektroheizungen. Diese werden umgangssprachlich auch «Stromfresser» genannt, da sie aus 1 Kilowattstunde Strom lediglich 1 Kilowattstunde Wärme erzeugen. Moderne Wärmepumpen sind deutlich effizienter und liefern drei- bis fünfmal mehr Wärme bei gleichbleibendem Energieeinsatz.

Das Impulsprogramm unterstützt zusätzlich zum Heizungsersatz den Austausch dezentraler Elektro- oder Fossilheizungen. Diese bilden bei den 32'000 beheizten Gebäuden im Kanton Schwyz immer noch die Mehrheit der im Einsatz stehenden Heizsysteme, insbesondere in älteren Gebäuden, Bergregionen und Ferienhäusern. Angesichts dieses weiterhin grossen Sanierungspotenzials, dürfen auch in diesem Jahr positive Entwicklungen bei den Förderprogrammen erwartet werden. Gleichzeitig sind diese Massnahmen zentral, um die Energie- und Klimaziele von Bund und Kanton zu erreichen.

Ideales Zeitfenster bis 2029

Während das neue, befristete Impulsprogramm des Bundes den Fokus auf schnellen Heizungsersatz und Dekarbonisierung legt, werden mit dem nationalen Gebäudeprogramm seit 2010 eine Vielzahl an energetischen Massnahmen gefördert. Dazu zählen insbesondere Verbesserungen an der Gebäudehülle, um die Wärmedämmung zu optimieren und den Wärmeverlust zu reduzieren. Ebenso werden Wärmesysteme gefördert, die auf erneuerbare Energiequellen setzen und mehr Effizienz ausweisen, wie Wärmepumpen, Holzheizungen, Solarthermieanlagen oder Fernwärmenetze.

Die Finanzierung des Gebäudeprogramms im Kanton Schwyz ist bis Ende 2028 gesichert. Zusätzliche Relevanz erhält der Zeitpunkt durch die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts ab dem Steuerjahr 2029. Bis dahin können Investitionen weiterhin steuerlich geltend gemacht werden, was zusätzliche finanzielle Anreize schafft. Daraus ergibt sich ein klar begrenztes Zeitfenster, um Fördermittel und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Wichtig aber ist, dass die Fördergelder zwingend vor Baubeginn beantragt werden müssen, da nachträglich eingereichte Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können.