Grundwasserentnahmen
Grundwasser dient nicht nur als Trink- und Brauchwasserressource, sondern wird auch zur Wärme- oder Kältegewinnung genutzt. Wer Grundwasser aus dem Untergrund nutzen möchte, bedarf einer Bewilligung oder einer Konzession.
Verfahren
Für den Erhalt einer Bewilligung oder einer Konzession ist ein entsprechendes Gesuch über die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde) einzureichen.
Die Federführung des Verfahrens, die Publikation (nur bei Konzession) und die kantonsinterne Koordination bei einer Quell- und Grundwasserentnahme liegen beim Amt für Umwelt und Energie, für Bach- und Seewasserentnahmen beim Amt für Gewässer. Das Gesuch muss im Bürgerportal des elektronischen Baugesuchprogramms eBau eingereicht werden.
Meldung Wasserbezug
Gemäss § 22 des Wasserrechtsgesetzes sind für die Nutzung von Grundwasser zu Trink- und Brauchwasserzwecken jährlich die Verbrauchszahlen mittels untenstehenden Formularen zu melden. Basierend auf der genutzten Menge, stellt das Amt für Umwelt und Energie den Konzessionären eine Rechnung.
- Meldung Wasserbezug 2023 für Grundwasser und Quellen
(Zustellung ans Amt für Umwelt und Energie) - Meldung Wasserbezug für Fliess- und Seegewässer
(Zustellung ans Amt für Gewässer)
Übertrag einer Konzession
Eine Konzession stellt ein persönliches Sondernutzungsrecht dar und wird nicht automatisch bei einer Handänderung übertragen. Entsprechende Mutationen sind dem Amt für Umwelt und Energie in schriftlicher Form mitzuteilen.