Herdenschutz
Hauptziel des nationalen Herdenschutzprogrammes ist die Unterstützung der auf Nutztieren basierenden Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unverhältnismässig grosse Einschränkungen weiterhin existieren kann. Durch geeignete Präventionsmassnahmen sollen Schäden und Konflikte soweit wie möglich minimiert werden.
Die kantonale landwirtschaftliche Beratung übernimmt folgende Aufgaben:
- Information der Tierhalter und Alpverantwortlichen
- Betriebsberatung sowohl auf Alp- wie auf Talbetrieb
- Organisation von Notfallmassnahmen
- spezifische Beratung zu betrieblichen und technischen Herdenschutzmassnahmen sowie zum Einsatz von Herdenschutzhunden
Die erste Ansprechperson bei Riss, Rissverdacht oder Sichtungen ist und bleibt die Wildhut.
Aktuelles zum Herdenschutz 2026
Im Wägital wurde gegen Ende Winter 2025 zum ersten Mal ein Wolfspaar offiziell dokumentiert. Im Frühsommer hat dieses Wolfspaar in der Nähe des Chöpfenberg das erste Wolfsrudel im Kanton Schwyz gegründet. Von den fünf dokumentierten Welpen wurden im Rahmen der proaktiven Regulierung zwischen dem 01.09.2025 und Ende November drei Welpen reguliert. Es ist weiterhin mit der Präsenz des Rudels in und um das Wägital zu rechnen. Zudem können sich weitere einzelne Wölfe im Kanton aufhalten. Aus diesem Grund werden die Bewirtschaftenden im Kanton Schwyz aufgefordert, ihre Herden noch besser zu schützen.
Zur natürlichen Entwicklung eines Wolfsrudels gehört das selbstständig werden von Jungwölfen, welche im Winter und Frühjahr das Rudel verlassen und als Einzelwölfe ein Revier suchen. Es ist äusserst schwer vorherzusagen, wo sich diese Wölfe jeweils befinden.
Neue Jagdverordnung per 1. Januar 2026
Die wichtigsten Informationen zur neuen Jagdverordnung sind nachfolgend aufgelistet.
- 90 cm hohe Weidenetze, ein 4-Litzenzaun, oder ein elektrisch verstärktes Knotengitter zählen fachgerecht angewendet weiterhin als Grundschutz. Das bedeutet, Risse werden an das Abschusskontingent angerechnet und entschädigt.
- Weiterhin können Unterstützungsgesuche für den erweiterten Herdenschutz gestellt werden. Das System der Gesuche hat sich gegenüber 2025 nur leicht verändert.
- Jegliche Herdenschutzhunderassen können eine Eignungsprüfung (EP) absolvieren und anschliessend vom Bund dafür unterstützt werden.
- Wenn Herdenschutzhunde ohne EP im Einsatz sind, gilt diese Weide als nicht geschützt. Erst nach bestandener EP gilt ein Hund einer geeigneten Rasse als Herdenschutzhund
- Der Abschuss von Wölfen wurde im Vergleich zur Jagdverordnung vor dem 1. Januar 2026 deutlich gelockert.
- Der Bund übernimmt im Gegensatz zum Jahr 2025 wieder 80 % der Kosten der geförderten Herdenschutzmassnahmen.
Wann ist meine Herde geschützt?
Für die Winterweiden gelten die gleichen Empfehlungen wie für die restliche Weidezeit. Als Grundschutz gilt ein 90 cm hohes Weidenetz, ein 4-Litzenzaun oder ein elektrisch verstärktes Knotengitter. Der unterste stromführende Draht sollte nicht mehr als 20 cm vom Boden entfernt sein. Wölfe versuchen in erster Linie den Zaun zu unterkriechen. Darum sind mindestens 3000 Volt Spannung am Zaun nötig, damit Wölfe beim ersten Kontakt genügend abgeschreckt werden und den Ort sowie Zäune generell zukünftig meiden. Sind die 90 cm Höhe, der Bodenschluss mit maximal 20 cm, die Distanz zwischen den einzelnen Litzen nicht grösser als 25 cm sowie die Spannung am Zaun mit 3000 Volt erfüllt, gelten die Tiere darin als geschützt.
Bei Mutterkühen gilt der Grundsatz, dass die Mutterkuh ihr Kalb beschützt. Es gibt einzig bei Abkalbungen auf der Weide Schutzauflagen. Bei der kantonalen Herdenschutzberatung oder Agridea gibt es entsprechende Merkblätter.
Wer in Sachen Herdenschutz mehr machen will, kann seinen Grundschutz erweitern. Als erweiterter Grundschutz gilt ein Weidenetz von 105 cm Höhe oder ein 5-Litzenzaun. Die restlichen Vorgaben entsprechen dem Grundschutz.
Beiträge erweiterter Herdenschutz 2026
Auch im Jahr 2026 können die Landwirte über den Kanton Unterstützungsgesuche für den erweiterten Herdenschutz stellen. Unterstützt werden die Anschaffung von Weidenetzen mit 105 cm Höhe, 5-Litzenzäune oder Verstärkungen von Knotengittern mit elektrischen Drähten im Sömmerungs- und LN-Gebiet.
Es wird zwischen Gesuchen von Sömmerungs- und LN Betrieben unterschieden.
Sömmerungsbetrieb
Ein Sömmerungsbetrieb kann unterstützt werden, wenn er Nachtpferche oder Nachtweiden erstellt. Dafür gibt es je nach Alpgrösse einen 5-Jahres Maximalbetrag. Alpen mit bis zu 300 Tieren werden mit maximal CHF 3'750.– und Alpen mit mehr als 300 Tieren mit maximal CHF 6'250.– für die Anschaffung von Zäunen für Nachtpferche oder Nachtweiden unterstützt. Ausbezahlt werden die effektiven Kosten gemäss Rechnungsbelegen. Bis zum Erreichen des 5-Jahres-Kostendachs (2025-2029) können mehrere Gesuche eingereicht werden.
LN-Betrieb:
Unabhängig vom Betriebsstandort können LN-Betriebe für den erweiterten Grundschutz bei Schafen und Ziegen unterstützt werden. Nach der Gesuchs Einsendung und angehängten Rechnungsbelegen können überall CHF 2.– pro Laufmeter entschädigt werden. Auf Flächen über 18 % Steigung in der Tal- und Hügelzone und alle Betriebe ab Bergzone 1 sind zusätzlich unterstützungsberechtigt für den erschwerten Unterhalt. Dies ergibt zusätzlich einen Beitrag von CHF 1.– pro Laufmeter. Beiträge für den erweiterten Grundschutz von anderen Tierarten, wie Neuweltkameliden, Gehegewild, Weideschweine etc. werden analog zu den Schafen und Ziegen unterstützt.
Sömmerung
Für die Umsetzung einzelbetrieblicher Herdenschutzmassnahmen wird über die Direktzahlungen ein Zusatzbeitrag für Tiere ausgerichtet, die auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben gehalten werden. Die Bestimmungen und das Anmeldeformular siehe unten. Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Rita Horat, Sachbearbeiterin Sömmerung, gerne zur Verfügung.
Vorzeitige Abalpung
Für vorzeitige Abalpungen ist beim Kanton ebenfalls ein Betrag reserviert. Vor einer möglichen Abalpung ist zwingend mit der Fachstelle Herdenschutz Kontakt aufzunehmen. Die Entschädigung einer Abalpung ist nur möglich, wenn die Fachstelle das Gesuch vor der Abalpung erhält und genehmigt.
Herdenschutzhunde
Herdenschutzhunde, welche die Eignungsprüfung (EP) des Bundes im Alter ab 18 Monate bestehen, werden mit Bundesgeldern unterstützt. Eine Herde gilt nur als geschützt, wenn sie mit mindestens zwei erfolgreich geprüften Herdenschutzhunden geschützt wird (bestandene Eignungsprüfung des Bundes). Zusätzlich unterstützt der Kanton die Hundehalter und -züchter seit dem Jahr 2026 mit kantonalen Beiträgen für Zucht- und Ausbildung. Der Kanton Schwyz hat sich im Herdenschutzhundewesen überkantonal mit den Kantonen Uri, Luzern, Aargau, Zug und Nidwalden organisiert und es wurde eine Zusammenarbeit mit dem Verein Herdenschutzhunde Schweiz eingegangen. Weitere Informationen und die Kontaktangaben der zuständigen Personen finden Sie in den folgenden zwei Dokumenten:
Auszahlung
Dem Kanton Schwyz steht nur eine begrenzte Menge an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Eine Auszahlung der Unterstützungsbeiträge erfolgt im Herbst oder Winter. Erst nachdem alle Gesuche eingetroffen sind, kann über die genaue Höhe der Beiträge und die Auszahlung definitiv entschieden werden.
Betriebe, welche in den letzten Jahren bereits Betriebszaunpauschalen erhalten haben, können dieses Jahr wieder ein Gesuch einreichen. Der Kanton ist jedoch verpflichtet, Doppelfinanzierungen zu verhindern.
Notfall
Der Kanton Schwyz ist im Besitz von drei Notfallsets, welche nach einem Schadenfall mithilfe der Erst-Einsatzgruppe aufgestellt werden können. Mithilfe dieser Notfallsets wird versucht, ein zweites Schadenereignis zu verhindern.
Formulare
- Gesuchsformular für finanzielle Unterstützung Herdenschutzmassnahmen
(Heim- und Sömmerungsbetriebe) - Faktenblatt Herdenschutzzäune 2026
- Katalog des BAFU für Herden- und Bienenschutzmassnahmen
Weitere Informationen
- Schutz vor dem Wolf auf Rindviehweiden (Merkblatt Agridea)
- Übernachtungsplätze für behirtete Kleinviehherden (Merkblatt Agridea)
- Wolfsschutzzäune auf Kleinviehweiden (Merkblatt Agridea)
- Flatterbänder für Weidezäune (Merkblatt Agridea)
- Herdenschutzzäune auf Kleinviehweiden (Agripedia)
- Herdenschutz Schweiz (Agridea)
- Verein Herdenschutzhunde Schweiz