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Wald

Seit den verheerenden Überschwemmungen in der Schweiz im 19. Jahrhundert ist der Wald gesetzlich streng geschützt. Bereits mit dem ersten Forstpolizeigesetz von 1876 wurden die Grundsätze für die Flächenerhaltung und die nachhaltige Nutzung des Waldes gelegt. Daran hat sich bis heute im Grundsatz nichts geändert. 

Die Fachbereiche Wald und Waldrecht sorgen dafür, dass

  • der Wald in seiner Fläche und räumlichen Verteilung erhalten bleibt;
  • der Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft geschützt wird;
  • der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion erfüllen kann;
  • die Waldwirtschaft gefördert wird und erhalten bleibt.

Waldreservate

Legende Waldreservate

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