Kantonsstrassen
Strassenbauprogramm
Das kantonale Strassenbauprogramm wird alle zwei Jahre aktualisiert und legt die Strassenbauprojekte für eine Periode von 15 Jahren fest. Es fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates und wird dem Kantonsrat periodisch zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Strassenbauprogramm ist ein Planungsmittel des Regierungsrates.
- Weitere Informationen zu den Nationalstrassen im Kanton Schwyz finden Sie beim Bundesamt für Strassen (ASTRA)
- Auskünfte zu Bezirks- und Gemeindestrassen erhalten Sie bei den zuständigen kommunalen Behörden.
Grossprojekte > 100 Mio. Franken
A4 Neue Axenstrasse
Die Axenstrasse ist eine Lebensader für die Zentralschweiz und ein wichtiger internationaler Verkehrsträger. Mit dem Bau des Sisikoner Tunnels und des Morschacher Tunnels erhält sie eine neue Linienführung für eine sichere Verfügbarkeit.
Halbanschluss Arth
Projektübersicht
Der Strassenverkehr in der Region des oberen Zugersees hat in den letzten Jahrzehnten, infolge des Siedlungswachstums, zugenommen. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinde Arth möchten daher den Zugang zur Autobahn verbessern. Deshalb wurde der Ausbau des heutigen Viertelanschlusses zu einem Halbanschluss in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
Für eine neue Auffahrtsrampe zur A4 wurden entlang der Rigilehne mehrere Varianten geprüft. Untersucht wurden unter anderem die verkehrliche Wirkung, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild sowie die wirtschaftlichen Aspekte. Die Variante im Bereich der bestehenden Autobahnabfahrt im Gebiet Süesswinkel hat sich als Bestvariante herausgestellt und wird nun weiterverfolgt.
Die Zufahrt zur Autobahn erfolgt ab der Luzernerstrasse. Dazu muss seeseitig eine neue Rampe gebaut und das bestehende Viadukt in Fahrtrichtung Küssnacht verbreitert und angepasst werden. Die vorliegende Lösung sieht zwar einen geringen Landverbrauch aber auch aufwendige Kunstbauten vor. Gemäss ersten Berechnungen ist mit geschätzten Kosten von rund 30 Mio. Franken zu rechnen.
Das Baudepartement des Kantons Schwyz hat die Planungsstufe in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossen. Als Eigentümer der Autobahn A4 erarbeitet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die weiteren Planungsschritte und erstellt ein Generelles Projekt. Sämtliche Kosten sind vom Kanton zu tragen, da das ASTRA keinen Mehrwert für sich für die Auffahrtsrampe sieht
Projektziele
Mit der neuen geplanten Autobahnauffahrt werden folgende Ziele verfolgt:
- Verkehrsentlastung in Arth, Goldau und Immensee. Daraus resultiert auch eine grössere Sicherheit für den Langsamverkehr (Velo/Fussgänger)
- Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Lärm- und Luftemissionen in den Dorfzentren
- Attraktivitätssteigerung als Wohn- und Wirtschaftsstandort
- Entlastung des Autobahnanschlusses Goldau: Verhinderung von Rückstau auf die Autobahn
- Schonender Umgang mit Landwirtschaftsflächen
Terminplan ASTRA
| Genehmigung Generelles Projekt durch den Bundesrat | 2027 |
| Plangenehmigungsverfahren | 2028/2029 |
| Realisierung frühestens | 2031/2032 |
Zubringer Freienbach
Projektübersicht
Das kantonale Tiefbauamt plant in Freienbach einen neuen Zubringer von der Wilen-/Wollerau-Strasse zum Autobahnanschluss Schindellegi. Das Vorhaben ist eng mit dem Ausbau des heutigen Halbanschlusses zu einem Vollanschluss verknüpft. Für den Zubringer ist das Tiefbauamt des Kantons Schwyz zuständig, für den Ausbau des Autobahnanschlusses das Bundesamt für Strassen ASTRA.
Der «Zubringer Freienbach» ist eines der Strassengrossprojekte gemäss Vorwärtsstrategie des Regierungsrats. Zentrales Element ist eine rund 1,2 Kilometer lange Neubaustrecke zwischen dem Autobahnanschluss und der bestehenden Wilenstrasse im Gebiet Chrummen. Der grösste Teil dieser Strecke wird unterirdisch geführt. Vorgesehen ist ein rund 900 Meter langer Tagbautunnel. Die Neubaustrecke wird beidseitig mit neuen Kreiseln angeschlossen.
Zum Projekt gehören neben der Neubaustrecke auch die Sanierung und der Ausbau der Wilen-/Wollerau-Strasse zwischen dem bestehenden Kreisel Freienbach und dem neuen Anschlusskreisel des Zubringers sowie verkehrslenkende flankierende Massnahmen (FlaMa) auf der Schindellegistrasse und gegebenenfalls auf der Leutschenstrasse. Die FlaMa werden mit der Gemeinde Freienbach abgestimmt.
Der Kantonsrat hat im Mai 2025 eine Ausgabenbewilligung von 189 Millionen Franken für die Planung und Realisierung des Kantonsstrassenprojekts «Zubringer Freienbach» genehmigt. Damit hat der Kanton Schwyz auch gegenüber dem ASTRA das politische Bekenntnis abgegeben, den Zubringer zum geplanten Vollanschluss Schindellegi weiterzuverfolgen.
Gestützt auf den positiven Kantonsratsbeschluss wird bis Herbst 2027 das Bauprojekt erarbeitet. Die weitere Planung erfolgt abgestimmt mit dem ASTRA-Projekt zum Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi.
Mit der Projekteröffnung erfolgt eine Trägerschaftsänderung für die ausgebaute Wilen-/Wollerau-Strasse (neu Kantonsstrasse) und die Schindellegistrasse (neu Gemeindestrasse). Diese Trägerschaftsänderungen wurden vom Kantonsrat im Mai 2025 zusammen mit der Ausgabenbewilligung genehmigt.
Tunnel statt offener Linienführung
Ursprünglich war vorgesehen, den Autobahnzubringer als Strasse mit offener Linienführung zu realisieren. 2016 wurde dafür ein Vorprojekt erstellt. Da Beschwerden gegen die kantonale Nutzungsplanung eingingen und auf Gemeindeebene mittels Pluralinitiative eine Tunnellösung gefordert wurde, war der weitere Projektverlauf über mehrere Jahre ungewiss.
Angesichts der grossen und übergeordneten Bedeutung des Projekts für den Kanton Schwyz und die Region Ausserschwyz sowie zur Erhöhung der Realisierungschancen beschloss der Regierungsrat 2022, auf Basis der bisherigen Planung eine landschaftsschonendere Tunnellösung als Kantonsstrassenprojekt weiterzuverfolgen. Die Linienführung und die Anschlussknoten entsprechen weitgehend der bisherigen Planung. Dadurch kann ein grosser Teil der Vorarbeiten übernommen werden.
Ausbau Autobahnanschluss Schindellegi
Der geplante Zubringer Freienbach ist direkt mit dem Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi verbunden. Das ASTRA plant, den heutigen Halbanschluss zu einem Vollanschluss auszubauen. Dadurch wird die Autobahn künftig nicht mehr nur in Richtung Chur, sondern auch in Richtung Zürich direkt erreichbar sein.
Die Planung des kantonalen Zubringers und die Planung des ASTRA-Projekts werden inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Das Gesamtvorhaben kann nur realisiert werden, wenn sowohl der kantonale Zubringer als auch der Autobahnvollanschluss rechtsgültig genehmigt werden.
Projektziele
Der Bau eines leistungsfähigen Autobahnzubringers durch den Kanton Schwyz und der gleichzeitige Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi durch das ASTRA verbessern den Verkehrsfluss auf dem lokalen Strassennetz. Davon profitieren auch der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr. Der motorisierte Verkehr aus Freienbach, Wilen und dem Industriegebiet Schwerzi wird auf direktem Weg auf die Autobahn A3 geführt, wodurch insbesondere die Ortsteile Pfäffikon und Wilen, die Nachbargemeinde Wollerau sowie die benachbarten Autobahnanschlüsse Wollerau und Pfäffikon entlastet werden.
Mit dem Ausbau der Wilen-/Wollerau-Strasse und den FlaMa auf der Schindellegistrasse wird ausserdem die Verkehrsinfrastruktur für den Langsamverkehr verbessert. Insgesamt tragen die Projekte von Bund und Kanton dazu bei, die Standortattraktivität der Gemeinde Freienbach und des finanzkräftigen Bezirks Höfe zu stärken. Von dieser Entwicklung profitiert letztlich der ganze Kanton Schwyz.
Terminplan und weiteres Vorgehen
Mit der Genehmigung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat ist die Grundlage für die weitere Planung und Realisierung des Zubringers Freienbach geschaffen. Auf dieser Basis wird seit November 2025 das Bauprojekt erarbeitet. Dazu gehören insbesondere die Projektierung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, die notwendige Raumausscheidung sowie die Vorbereitung des Land- und Rechtserwerbs.
Die Planung des kantonalen Strassenbau-Grossprojekts wird regelmässig mit dem ASTRA-Projekt zum Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi abgestimmt.
Die nächsten Meilensteine des Gesamtvorhabens sind:
| Genehmigung des Generellen Projekts für den Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi durch den Bundesrat | Frühjahr 2027 |
| Fertigstellung Bauprojekt Zubringer Freienbach | Herbst 2027 |
| Öffentliche Auflage der beiden Projekte (zeitgleich) | 1. Hälfte 2028 |
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten sind zwei separate Bewilligungsverfahren erforderlich:
- Der Neubau des Zubringers Freienbach untersteht dem Projektgenehmigungsverfahren gemäss Strassengesetz des Kantons Schwyz. Zuständige Bewilligungsbehörde ist der Regierungsrat.
- Der Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi vom Halb- zum Vollanschluss untersteht dem Plangenehmigungsverfahren des Bundes. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
In beiden Verfahren können Rechtsmittel ergriffen werden.
Die Realisierung des Gesamtvorhabens setzt voraus, dass sowohl der kantonale Zubringer Freienbach als auch der Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi rechtsgültig genehmigt werden. Der Baustart für den Zubringer erfolgt voraussichtlich ein bis zwei Jahre nach Vorliegen dieser Genehmigungen. Abhängig vom Verlauf der Bewilligungs- und allfälligen Rechtsmittelverfahren ist der Baubeginn für den Zubringer Freienbach nach heutigem Planungsstand ab 2031/2032 vorgesehen.
Bis zur Eröffnung des Zubringers und des Vollanschlusses wird mit einer Bauzeit von rund fünf Jahren gerechnet. Die flankierenden Massnahmen auf der Schindellegistrasse können aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens erst nach Eröffnung des Zubringers umgesetzt werden.
Chronologie
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2004 |
Aufnahme eines gemeindeübergreifenden Massnahmenpakets in den kantonalen Richtplan. Dazu gehört unter anderem der Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi mit einem Zubringer nach Wilen. |
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2008 |
Der Bund genehmigt die Anpassung des kantonalen Richtplans für die Region Höfe. |
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2011 bis 2013 |
Öffentlicher Mitwirkungsprozess zur Linienführung und Ausarbeitung des damaligen Zubringers Halten. Die Mitwirkung bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Projektentwicklung. |
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2013 |
Überprüfung der Varianten aus dem Mitwirkungsprozess. |
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2014 |
Detaillierter Vergleich der Varianten «Eichholz» mit offener Linienführung und «Tunnel kurz». |
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2016 |
Ausarbeitung des Vorprojekts für die Bestvariante «Eichholz». |
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2017 |
Öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans. |
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2018 |
Das Baudepartement erlässt den kantonalen Nutzungsplan und weist die dagegen erhobenen Einsprachen ab. |
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In der Gemeinde Freienbach wird eine Pluralinitiative für eine Tunnelvariante zum Autobahnanschluss Schindellegi eingereicht. |
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2021 |
Das Bundesgericht heisst Beschwerden gut und hebt den Nutzungsplan auf. |
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Der Regierungsrat beschliesst eine neue Vorwärtsstrategie für fünf kantonale Strassengrossprojekte. Neben der oberirdischen Linienführung werden neu auch Tunnelvarianten ergebnisoffen geprüft. |
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2021/2022 |
Vertiefte Abklärung von zwei unterirdischen Varianten für einen Zubringer ins Schwerziquartier, einschliesslich Gegenüberstellung mit einer Tagbautunnelvariante, die der offenen Linienführung gemäss Vorprojekt 2016 folgt. |
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2022 |
Der Regierungsrat entscheidet, einen neuen unterirdischen Zubringer mit Tagbautunnel zwischen Autobahnanschluss und Wilen-/Wolleraustrasse weiterzuverfolgen. |
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Der Kanton ersucht das ASTRA, die Planungsarbeiten für den Vollanschluss Schindellegi wieder aufzunehmen. |
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Die Pluralinitiative für eine Tunnelvariante wird zurückgezogen. |
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2023 |
Start des Vorprojekts «Zubringer Freienbach». |
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Aktualisierung des Verkehrsmodells und Abstimmung des Prognosehorizonts mit dem ASTRA-Projekt Ausbau Anschluss Schindellegi. |
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| 2024 | Das ASTRA nimmt im Frühling die Planungsarbeiten für den Vollanschluss Schindellegi wieder auf. |
| Im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom 12. April 2024 wird das Projekt öffentlich vorgestellt. Danach wird das Vorprojekt bereinigt und fertiggestellt. | |
| 2025 |
Der Kantonsrat genehmigt an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Ausgabenbewilligung von 189 Millionen Franken für die Planung und Realisierung des Zubringers Freienbach sowie die zugehörigen Strassenträgerschaftsänderungen. Gegen den Beschluss wird kein Referendum ergriffen. |
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Im November startet die Planung des Bauprojekts. |
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| 2026 |
Im ersten Quartal findet beim Kanton die Vernehmlassungsrunde zum Generellen Projekt «Ausbau Anschluss Schindellegi» (GP ANS) statt. |
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Im März werden zusätzliche Baugrunduntersuchungen durchgeführt. |
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| Ab Frühling erfolgen verschiedene Feldaufnahmen der Flora und Fauna für die Umweltverträglichkeitsprüfung. |
Galerie
Februar 2022: Baugrunduntersuchungen


März 2026: Baugrunduntersuchungen
- Baggerschlitz südöstlich Weidscheune Waldegg
Medienmitteilungen
- 30.04.2025: Ausgabenbewilligungen für die Planung und Realisierung des Zubringers Freienbach
- 17.03.2025: Planung und Realisierung des Zubringers Freienbach
- 03.12.2024: Priorität Vollanschluss Schindellegi (Beantwortung Kleine Anfrage KA 29/24)
- 05.12.2023: Vorprojekt für Zubringer Freienbach ist auf Kurs
- 14.02.2023: Baugrunduntersuchungen für den Zubringer Freienbach
- 05.07.2022: Regierungsrat fällt Variantenentscheid für Autobahnzubringer Halten
- 17.03.2021: Vorwärtsstrategie für anstehende Grossprojekte im Strassenbau
Umfahrung Rothenthurm
Projekthintergrund
Die schweizerische Hauptstrasse H8 ist die wichtigste Verbindung zwischen dem inneren und äusseren Kantonsteil. Sie durchquert das Dorf Rothenthurm und weist im 2024 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von rund 11'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die Verkehrszahlen werden infolge des Bevölkerungswachtums wie in den letzten Jahren weiterhin zunehmen. Die Bevölkerung leidet unter dem Verkehr im Siedlungsgebiet massiv, weshalb in den vergangenen Jahren immer wieder Stimmen laut wurden, wonach Rothenthurm eine Umfahrungsstrasse brauche.
Erste Studien für eine Umfahrung wurden bereits in den 1990er Jahren gemacht. Im 2002 wurden im Auftrag des Tiefbauamts in einer Machbarkeitsstudie drei Varianten untersucht, welche im 2008 in einem Variantenvergleich dem Referenzfall «IST-Zustand» gegenübergestellt wurden. Daraus ging die Variante Ost als «Bestvariante» hervor (grün dargestellt in untenstehender Grafik).
Weitere Planungsarbeiten wurden jedoch gestoppt, da die Gemeinde Rothenthurm eine Finanzierung nicht in Aussicht stellen konnte (Anmerkung: gemäss kant. Strassengesetz wird bei Entlastungsstrassen eine Kostenbeteiligung der interessierten Gemeinden und Bezirken verlangt). Das Projekt wurde jedoch trotzdem in den kantonalen Richtplan eingestellt mit dem Auftrag, die Raumsicherung sicherzustellen (V-2.3-09).
Ab dem Jahre 2018 hat das Tiefbauamt die Planungsarbeiten für die Raumsicherung aufgenommen und die Projektkosten gemäss Machbarkeitsstudie überprüft. Die Grobkostenschätzung für die Bestvariante Ost beträgt gemäss Hochrechnung aus dem Jahr 2019 rund CHF 170 Mio. Franken (Genauigkeit ±30 %). Zudem wurde mit der Gemeinde abgesprochen, dass als nächster Schritt ein Planungskredit für die Ausarbeitung eines Vorprojekts zu verabschieden ist.
Die Gemeinde hat darauf im 2020 die Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» ins Leben gerufen, in welcher neben Gemeindevertretern auch Volksvertreter, Grundeigentümer sowie das lokale Gewerbe Einsitz nehmen. Zudem wurde das Umfahrungsprojekt an zwei öffentlichen Foren der Bevölkerung vorgestellt.
Nachdem auf Gemeindeebene der Planungskredit in der Volksabstimmung vom 12. März 2023 genehmigt wurde, wurden die Planungsarbeiten für das «Vorprojekt Umfahrung Rothenthurm» beim Tiefbauamt aufgenommen.
Projektabgrenzung
Da nach Eröffnung der Umfahrung die heutige Kantonsstrasse durch das Dorf abklassiert und der Gemeinde übergeben wird, wurde zwischen Tiefbauamt und Gemeinde unter dem Oberbegriff «H8 / Verkehrsentlastung Rothenthurm» folgende Projektabgrenzung definiert:
- Umfahrung Rothenthurm (Kantonsstrassenprojekt; Auftraggeber: Kanton)
- Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm» (Planung Ortsdurchfahrt; Auftraggeber Gemeinde Rothenthurm)
rot = Korridor Kantonsstrassenprojekt
blau = Korridor Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm»
Entscheide auf Gemeindestufe werden jeweils vorgängig in der Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» beraten.
Gegenstand Vorprojekt
Die Linienführung der Variante Ost (Bestvariante) umfährt das Dorf Rothenthurm und die Siedlung Erste Altmatt auf seiner Ostseite weitgehend als Tunnel. Vom Süden herkommend zweigt die Neubaustrecke nach dem Weiler Biberegg nach Osten ab und quert die Wiese in offener Linienführung, bevor sie am Hangfuss in einen Tunnel mündet. Im Norden nördlich der Ersten Altmatt tritt die Strasse wieder zu Tage und schliesst an die Stammstrecke an. Die Gesamtlänge der Neubaustrecke beträgt rund 2.7 km, wovon rund 2/3 unterirdisch verlaufen, wobei die genaue Linienführung sowie die Lage der beiden Tunnelportale noch offen sind.
Im Rahmen des Vorprojekts wurde als erstes auf Basis des Richtplaneintrags ein Korridor für mögliche Varianten der horizontalen wie auch vertikalen Linienführung definiert. Da die geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse im Untergrund noch zu wenig bekannt sind, wurden im Sommer 2024 in den kritischen Bereichen insgesamt 11 Sondierbohrungen durchgeführt.
Auf Basis eines detaillierten Variantenvergleichs werden anschliessend im 2025 die Bestvariante ausgearbeitet und die Kosten ermittelt. Mit dem Vorprojekt sind neben den Gesamtkosten auch Massnahmen aufzuzeigen, welche für ein bewilligungsfähiges Gesamtprojekt notwendig sind. Dazu gehören auch vertiefte Umweltabklärungen (Voruntersuchung UVP).
Das Vorprojekt ist Grundlage für Festlegung des Kostenteilers zwischen Kanton und Gemeinde sowie des Kreditbewilligungsverfahrens. Aufgrund der Projektgrösse und Unsicherheiten wird die Erarbeitung des Bau-/Auflageprojekts inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Raumausscheidung erst nach der Kreditbewilligung durch die massgebenden Kostenträger gestartet.
Terminplan
Der Grobterminplan sieht wie folgt aus:
- Erarbeitung Vorprojekt: 2024-2025
- Klärung Kostenteiler, Kreditbewilligungsverfahren: 2026-2027
nachfolgende Phasen nur bei Kreditbewilligung:
- Erarbeitung Bauprojekt: 2027-2029
- Projektauflage: ca. 2029
- Realisierung (Bauzeit ca. 6-7 Jahre): frühestens ab 2033
Projekthistorie
| 2002 | Machbarkeitsstudie Umfahrung Rothenthurm |
| 2008 | Variantenvergleich |
| 2016 | Aufnahme in kantonalen Richtplan (RRB Nr. 209/2016) |
| 2018 | Start Land- und Korridorsicherung für kantonale Nutzungsplanung |
| 2019 | Definition Kostenteiler Vorprojekt, Aktualisierung Kostenschätzung Machbarkeitsstudie |
| 2021 | Beschluss «Vorwärtsstrategie Grossprojekte» (RRB Nr. 613/2021) |
| 2020-2022 | Planungsprozess auf Gemeindestufe (Einberufung Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm», öffentliche Foren |
| 2023 | Genehmigung Planungskredit Gemeinde an Volksabstimmung vom 12.03.2023, Projektstart TBA SZ inkl. Ausgabenbewilligung Kanton |
| 2024 | Planungsstart Vorprojekt, Durchführung von Sondierbohrungen |
Galerie
Fotos Sondierbohrungen Sommer 2024



