Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln auf Vorplätzen und Terrassen ist umweltschädigend

Gefährdung für Grundwasser und Gewässer

(AfU/i) Obschon alternative Bekämpfungsmethoden existieren, ist der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbiziden) im Unterhalt von Liegenschaften immer noch weit verbreitet. Werden Unkrautvertilgungsmittel unsachgemäss oder am falschen Ort eingesetzt, gefährden sie jedoch das Grundwasser und die Gewässer.

Wachsen Pflanzen für unser Empfinden am falschen Ort, können sie den Liegenschaftsunterhalt erschweren oder sie stören unseren Ordnungssinn. Zur Bekämpfung werden deshalb oft Unkrautvertilgungsmittel, sogenannte Herbizide, eingesetzt. Die aktiven Wirkstoffe dieser Produkte sind meist Gifte, die auch Mensch und Umwelt schädigen können.

Unkrautbekämpfung ist auch ohne Herbizide möglich
Unerwünschte Pflanzen sollten möglichst im Jungstadium, in jedem Fall vor der Blütezeit, bekämpft werden, damit sie keine Samen ausbilden. Regelmässiges Wischen oder Kratzen mit Besen, Fugenkratzer oder -bürste verhindert die Ansammlung von Samen- und Erdmaterial. Heisses Wasser, Abflamm- oder Infrarotgeräte sowie Wasserdampf können dabei auf Flächen eingesetzt werden, auf welchen eine mechanische Behandlung schwierig ist. Ein Wasserhochdruckreiniger ermöglicht den Unterhalt von versiegelten Flächen. Dass diese alternativen Methoden selbst im grösseren Massstab praxistauglich sind, zeigt die Stadt Bern, welche mittlerweile weitgehend auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet.

Sorgfaltspflicht bei der Anwendung
Gestattet ist die Anwendung von Herbiziden auf Rasenflächen und Gartenbeeten, weil hier eine Humusschicht vorhanden ist. Natürlich gewachsener Boden hält die Herbizide zurück und die darin lebenden Bodenlebewesen können die Wirkstoffe abbauen. Allerdings sollte auch hier ein Einsatz nur dann erfolgen, wenn eine Bekämpfung tatsächlich notwendig ist und alternative Bekämpfungsmethoden nicht möglich sind. Bei langfristiger Anwendung wird die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigt und das Unkraut kann eine Resistenz gegen das eingesetzte Herbizid entwickeln. Die Gebrauchsanweisung sowie die Angaben auf der Verpackung und im Sicherheitsdatenblatt sind dabei genau zu beachten und strikte einzuhalten.

Anwendung von Herbiziden auf Strassen, Wegen und Plätzen ist verboten
Seit über 30 Jahren ist die Anwendung von Herbiziden auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern verboten. Dies, weil bei diesen Flächen eine Humusschicht fehlt, welche die Herbizide zurückhält und keine Bodenlebewesen vorhanden sind, um die chemischen Mittel abzubauen. Die ausgebrachten Herbizide versickern dadurch fast ungehindert ins Grundwasser oder werden über die Kanalisation in unsere Seen, Flüsse und Bäche abgeschwemmt. Gemäss einer Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2018 zum Stand der Umsetzung des Herbizidverbots auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, setzt mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide im Unterhalt ein, zum Teil auch auf Flächen, auf welchen die Anwendung verboten wäre. Knapp die Hälfte der befragten Privatpersonen haben noch nie etwas vom Anwendungsverbot gehört.

Empfehlung
Herbizide gefährden die Umwelt und sollten deshalb äusserst sorgfältig und sparsam ausgebracht werden. Das Amt für Umwelt und Energie empfiehlt, nur so viel Herbizid wie wirklich nötig zu kaufen. Optimal für Mensch und Umwelt bleibt jedoch der Verzicht auf Herbizide, auch auf dafür zugelassenen Flächen, und eine tolerante Einstellung gegenüber der natürlichen Pflanzenvielfalt.

Umweltdepartement

Quelle: Kampagne „Stopp den Giftzwerg“ der Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (PUSCH)

Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Telefon 041 819 20 03 (erreichbar: 10.00 - 11.30 Uhr)