Handlungsbedarf an den Fliessgewässern des Kantons Schwyz

Überführung in den Richtplan 2022

(AfG/i) Die strategische Planung zum Handlungsbedarf an den Fliessgewässern im Kanton Schwyz durchlief anfangs 2021 eine erweiterte Mitwirkung. Die Rückmeldungen flossen in die Planung der prioritären Fliessgewässerabschnitte von überregionaler Bedeutung ein. Die «Objektblätter Fliessgewässer» werden nun, nach der Genehmigung durch den Regierungsrat, in den Richtplan 2022 überführt.

Die Gewässer im Kanton Schwyz erfüllen vielfältige Funktionen. Neben der Bedeutung als prägendes Landschaftselement, der Gewährleistung der Grundwasserneubildung und der Wasserkraftnutzung schützen die Fliessgewässer vor Hochwasser und dienen als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Damit die Fliessgewässer ihre verschiedenen Funktionen erfüllen können, wurden die vorhandenen Hochwasserschutz- und ökologischen Defizite der Gewässer im Handlungsbedarf ermittelt. Der Hochwasserschutz und die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten Gewässers sind gemäss der Gesetzgebung wesentliche öffentliche Interessen, die Wasserbaumassnahmen zur Folge haben und untereinander zu koordinieren sowie integral zu planen sind.

«Objektblätter Fliessgewässer»
Anhand der Ergebnisse der strategischen Planung konnten die prioritären Fliessgewässer ermittelt werden. Total weisen 47 Fliessgewässerabschnitte, unterschiedlicher Länge und Grösse, einen hohen bis sehr hohen Handlungsbedarf an Massnahmen von überregionalem Interesse auf. Für diese Gewässerabschnitte wurde je ein Objektblatt erfasst. Diese geben einen Überblick über die Fliessgewässerabschnitte, Hinweise zur Koordination mit übrigen raumwirksamen Vorhaben und Interessen von kantonaler Bedeutung.

Genehmigung und Überführung in den Richtplan 2022
Das erweiterte Mitwirkungsverfahren unter den kantonalen Fachstellen, Bezirken und Gemeinden, Wuhrkorporationen, Kraftwerksbetreibern sowie Interessenverbänden zu den «Objektblätter Fliessgewässer» ist abgeschlossen und deren Rückmeldungen sind in die Objektblätter eingeflossen. Ende August 2021 wurden die Ergebnisse und Objektblätter zum Handlungsbedarf an den Fliessgewässern von der Regierung genehmigt. Anschliessend werden nun die konsolidierten, prioritären Fliessgewässerabschnitte mit Handlungsbedarf im Rahmen der nächsten Überarbeitung des kantonalen Richtplans überführt. Zur Anpassung des Richtplans 2022 ist eine öffentliche Vernehmlassung vorgesehen.

Auf Ende 2021 ist zudem geplant, die prioritären Fliessgewässerabschnitte auf dem WebGIS des Kantons zu publizieren.

Umweltdepartement

Auskunft: Christian Bommer, Vorsteher Amt für Gewässer, Tel. 041 819 25 52, erreichbar: Donnerstag, 7. Oktober 2021, 10.00 - 11.00 Uhr